In der Pandemie wetteiferten das US-Unternehmen Moderna und der Biontech -Konzern aus Mainz um die Herstellung eines Corona-Vakzins. Seit Dienstag stehen sich die beiden Impfstoffhersteller in einem Rechtsstreit vor der Patentkammer 4b des Landgerichts Düsseldorf gegenüber.
Schon seit 2022 geht Moderna gegen Biontech und dessen Partner, den US-Pharmariesen Pfizer, vor Gerichten in den USA, Deutschland, Großbritannien und weiteren Ländern vor.
Durchbruch im Herbst 2020
Moderna hatte Arzneimittel auf Basis der sogenannten mRNA-Technologie entwickelt, die im Herbst 2020 den Durchbruch bei der Entwicklung von Covid-19-Impfstoffen brachte. In Düsseldorf verlangt Moderna Auskunft und Schadenersatz, weil die Amerikaner in der Entwicklung und Herstellung des Corona-Impfstoffs „Comirnaty“ durch Biontech und Pfizer eine Verletzung ihrer Patentrechte sehen (Az. 4b O 62/22).
Am Dienstag unternehm die Kammer unter Vorsitz von Richter Daniel Voß einen zweiten Versuch, den Rechtsstreit um das Klagepatent EP 3 590 949 B1 zu klären. Eine erste Verhandlung im Dezember 2023 war im Einvernehmen mit allen Beteiligten kurzfristig abgesagt worden. Wenige Wochen zuvor hatte das Europäische Patentamt (EPA) ein Moderna-Patent, das für den Ausgang des Rechtsstreits erheblich sein könnte, für nichtig erklärt. Gegen die Entscheidung legte Moderna eine Beschwerde ein, über die noch nicht entschieden ist.
Wie weit ging die Zusage?
Zentraler Streitpunkt, das macht Richter Voß im Sitzungssaal klar, ist die rechtliche Bindung eines „Patent Pledge“, den Moderna am 8. Oktober 2020 veröffentlichte. Darin erklärte das US-Unternehmen, sein geistiges Eigentum in Bezug auf die Herstellung eines Impfstoffs durch Wettbewerber nicht geltend zu machen. Zugleich zeigte man sich bereit, für die Zeit nach der Pandemie auch Lizenzen für die Impfstoff-Produktion zu vergeben. Doch dieses Geschäft blieb weitestgehend aus.
2022 änderte Moderna seine Aussage und reichte erste Klagen ein. Moderna habe sich nie dauerhaft mit derart weitgehenden rechtlichen Folgen binden wollen, argumentiert die Anwältin der Klägerin. Die Gegenseite geht „ganz klar“ von der verbindlichen Nutzbarkeit der Patente in der Pandemie aus – „wie sonst hätten die Impfstoffhersteller Planung- und Rechtssicherheit gehabt?“, sagt eine Biontech-Anwältin. Ende Februar will die Kammer ihre Entscheidung verkünden.
Auch in den USA gestalten sich die Prozesse für Moderna schwierig. Im April 2024 setzte ein Bundesgericht in Massachusetts eine Patentklage gegen Pfizer aus. Wie in Düsseldorf wollte der Richter eine Entscheidung der US-Patentbehörde über die Gültigkeit der Moderna-Patente abwarten. Mit einer Entscheidung des US-Gerichts sei in zwölf Monaten zu rechnen, hieß es in Düsseldorf aus dem Lager der Beklagten.
Vor Weihnachten mussten Biontech und Pfizer schon tief in die Taschen greifen. Im Streit um Lizenzgebühren zahlten sie in einem Vergleich 1,2 Milliarden Euro an die US-Gesundheitsbehörde und eine Universität. Diese Fälle würden sich aber von Patentklagen mit Konkurrenten wie Moderna unterscheiden, sagte eine Unternehmenssprecherin damals.