Die EU-Agentur für Grundrechte hat sich kritisch zu geplanten Rückführungszentren in Drittstaaten für abgewiesene Migranten geäußert. Solche Zentren seien „keine rechtsfreie Zone“, heißt es in einem Positionspapier, das die EU-Behörde in Wien am Donnerstag veröffentlichte. Sie wären nur dann mit EU-Recht vereinbar, wenn ihre Einrichtung mit „klaren und soliden Schutzmaßnahmen“ einhergehe.
Dazu gehöre neben der Einhaltung von Schutzstandards auch ein unabhängiger Mechanismus zur Überwachung der Menschenrechte. Für Rechtsverletzungen müssten die Mitgliedstaaten beziehungsweise die EU-Grenzschutzagentur Frontex haften. Das Papier bezieht sich nicht auf Zentren, die für die Bearbeitung von Asylanträgen vorgesehen sind.
Forderung: Grundrechtsgarantien sichern
In der EU-Kommission in Brüssel wird seit geraumer Zeit über sogenannte Rückführungszentren außerhalb der EU nachgedacht, von denen aus Migranten ohne Aufenthaltstitel in ihre Heimatländer abgeschoben werden sollen. Laut Medienberichten erörterte Migrationskommissar Magnus Brunner bei einem informellen Treffen zwischen Vertretern der Schengen-Mitgliedsstaaten und den EU-Institutionen vergangene Woche in Warschau „innovative Ideen“ zur Migrationssteuerung. Im Mittelpunkt stand demnach die Gesetzgebung zur Rückführung von Migranten.
Die Grundrechte-Agentur betonte, nach EU-Recht müssten auch in solchen Zentren die Grundrechtsgarantien gesichert sein. Dafür sei mit dem betreffenden Nicht-EU-Land ein rechtsverbindliches Abkommen zu schließen. Bei schutzbedürftigen Menschen wie Älteren und Personen mit einer Behinderung sei eine rechtmäßige Überstellung in solche Einrichtungen ohnehin schwierig. Kinder sollten niemals in Rückführungszentren gebracht werden.
Zuletzt war Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni abermals damit vor italienischen Gerichten gescheitert, Migranten direkt nach Albanien zu schicken, um dort über ihren Asylstatus zu entscheiden. Die italienische Justiz untersagt das Verfahren.