Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn für unzulässig erklärt. Das für die Entscheidung zuständige Berliner Kammergericht habe die Haftbedingungen in Ungarn unzureichend aufgeklärt, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Die betroffene Person, die sich selbst als nonbinär bezeichnet, war allerdings trotz eines einstweiligen Auslieferungsverbots durch das Bundesverfassungsgericht schon an ungarische Behörden übergeben worden.