Rewe wehrt sich gegen Rekordbuße

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Der Handelskonzern Rewe kritisiert die vor wenigen Tagen in Österreich vom Obersten Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht verhängte Rekordbuße scharf. Das „exorbitante Strafmaß“ von 70 Millionen Euro für „einen Formalverstoß“ sei massiv unverhältnismäßig, beanstandet das Unternehmen nach Prüfung des Entscheids in einer Stellungnahme. „Das vorgeworfene Vergehen – die Nichtmeldung des Standortes – habe zu keinerlei wirtschaftlichen Vorteilen für die Rewe International AG geführt.“

Die Supermarktkette will noch alle eventuellen rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um gegen das Urteil vorzugehen. Ausgangspunkt war die Übernahme von Verkaufsflächen für einen Lebensmitteleinzelhandel in einem Einkaufszentrum in Wels Mitte 2018. Dieser Vorgang wurde bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zuerst nicht als Zusammenschluss angemeldet.

Deutliche Anhebung durch Justiz

Der OGH als Kartellobergericht erhöhte die vom Kartellgericht ursprünglich festgesetzte Geldstrafe für Rewe in Höhe von 1,5 Millionen Euro nach Beschwerden der BWB und des Bundeskartellanwalts auf 70 Millionen Euro.
Rewe ist Marktführer im hochkonzentrierten Lebensmittelhandel in Österreich, wo das Unternehmen mit Sitz in Köln mit den zwei nächstgereihten Konkurrenten Spar und Hofer vier Fünftel des Marktes kontrolliert.

Rewe verwies im Hinblick auf den OGH-Entscheid, dass man sich bei der Vorgehensweise zur Eröffnung und zum gegebenen Zeitpunkt auf die vertretbare Rechtsmeinung verlassen habe, dass die Anmietung des betroffenen Standortes in Wels nicht anmeldepflichtig sei. „Eine nachträgliche Anmeldung fand statt – und die Übernahme des Standortes wurde genehmigt“, stellt die Supermarktkette klar. Eine derart drakonische Strafhöhe, um Abschreckungseffekte zu erzielen, sei jedoch nachhaltig nachteilig für den Wirtschaftsstandort Österreich.

Für Rewe ist die Höhe der Geldstrafe für „einen Formalverstoß“ nicht nachvollziehbar. „Es ist, als würde jemand wegen eines falsch ausgefüllten Parkscheins zur Zahlung einer Strafe verpflichtet, die dem Gegenwert eines neuen Autos entspricht, um zu demonstrieren, dass Parkscheine richtig ausgefüllt werden müssen“, hieß es in der Stellungnahme. Die „Unverhältnismäßigkeit“ der Strafhöhe sei ein „Vorführen stellvertretend für die gesamte Wirtschaft“.

Neuer Rekord in Österreich

Die zuvor höchsten jemals verhängten Kartellstrafen in Österreich erhielten im Rahmen des Baukartells Porr (62,4 Millionen Euro) und Strabag (45,4 Millionen Euro).

Von der Regierung wünscht sich die Wettbewerbsbehörde in Österreich schon seit längerem Nachschärfungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht. In Deutschland und Großbritannien haben die Wettbewerbshüter mehr Möglichkeiten in der Hand. „In Österreich haben wir nur das Instrument der Fusionskontrolle, die Preiserhöhungen, welche durch Marktkonzentration entstehen, aufhalten kann“, erklärte die BWB anlässlich der Rewe-Entscheidung. „Diese dient dem Schutz der Verbraucher.“