Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen den Streamingdienst DAZN Sammelklage wegen seiner Ansicht nach unzulässiger Preiserhöhungen eingereicht. DAZN hatte in den Jahren 2021 und 2022 die Preise in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer erhöht; das sei unzulässig, erklärte der vzbv am Freitag. Betroffene könnten sich ab sofort der Sammelklage anschließen. Bei Erfolg können sie demnach zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.
Der Preis stieg laut vzbv mit Wirkung von August 2021 an von 11,99 auf 14,99 Euro pro Monat. Bei jährlicher Einmalzahlung erhöhte er sich ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 119,99 auf 149,99 Euro. Zum 1. August 2022 stieg der Preis für Bestandskunden erneut deutlich: von monatlich 14,99 auf 29,99 Euro und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr.
Wer von Preiserhöhungen in einem laufenden Vertrag in den Jahren 2021 oder 2022 betroffen war, könne sich ab sofort ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, erklärte der vzbv. Eventuelle spätere Preiserhöhungen seien von der Klage nicht erfasst.
„Rückenwind“ für die Sammelklage sieht der vzbv in einem Urteil des Oberlandesgerichts München vom Oktober 2024: In einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklageverfahren des vzbv beurteilte das OLG die Preisanpassungsklausel in den Nutzungsbedingungen von DAZN, wie sie im Februar 2022 im Internet abrufbar waren, für unwirksam und untersagte die Verwendung. Die Klausel sei zu unbestimmt und Verbraucher hierdurch gehindert, die Berechtigung von Preiserhöhungen zu überprüfen, zitierte der vzbv aus dem noch nicht rechtskräftigen Urteil.
In dieser Woche hatte eine niederländische Verbraucherschutzorganisation zudem in Berlin eine Sammeklage gegen Tiktok und die Plattform X eingereicht. Diese Großklagen betreffen mögliche Ansprüche von bis zu 31 Millionen Nutzern.