Anklage gegen Schlüsselfigur Sanjay Shah

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Sanjay Shah, eine der Schlüsselfiguren im europäischen Cum-ex-Skandal, droht nun auch in Deutschland ein Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft Köln hat gegen den britischen Börsenhändler, der derzeit in Dänemark in Untersuchungshaft sitzt, schon am 7. Februar vor dem Landgericht Bonn Anklage wegen des Verdachts der besonders schweren Steuerhinterziehung in drei Fällen erhoben. Der Steuerschaden soll mehr als 46,5 Millionen Euro betragen.

Wie die Staatsanwaltschaft Köln am Mittwochnachmittag mitteilte, wird dem heute 54 Jahre alten Shah vorgeworfen, an Cum-ex-Geschäften mit deutschen Aktienwerten beteiligt gewesen zu sein, die auf die Erstattung zuvor nicht einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag abzielten. Zu diesem Zweck soll der Angeschuldigte, dessen Namen die Strafverfolgungsbehörde nicht nannte, zwischen April 2010 und Mitte August 2010 gemeinsam mit weiteren Beschuldigten Geschäfte über eine irische Fondsgesellschaft sowie über eine von ihm gegründete und beherrschte Investmentgesellschaft mit Sitz in London abgewickelt haben. Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft gilt für Shah weiterhin die Unschuldsvermutung.

Der deutsche Strafverteidiger von Shah bestätigte auf Anfrage die Anklageerhebung gegen seinen Mandanten. Die Anklageschrift wurde der Verteidigung vom Landgericht Bonn jedoch noch nicht zugestellt. Zuerst berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg über die Entwicklung.

Lange Haftstrafe in Dänemark

Deutschland müsste sich zudem mit der dänischen Strafjustiz in Verbindung setzen, bevor es überhaupt zu einem Strafverfahren gegen Shah kommen könnte. Shah hatte jahrelang in Dubai gelebt. Nach langem Rechtsstreit hatte Dänemark schließlich seine Auslieferung erwirkt. Im vergangenen Jahr wurde der britische Börsenmakler dann wegen Betrugs vor Gericht gestellt. Sein Gewinn aus den Deals soll bis zu 1,3 Milliarden Euro betragen haben. Shah beteuerte im Strafverfahren seine Unschuld, doch ein dänisches Strafgericht verurteilte ihn im Dezember 2024 zu zwölf Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat Rechtsmittel eingelegt.

Bei Cum-ex-Geschäften haben Banken, Aktienhändler und Leerverkäufer rund um den Dividendenstichtag Wertpapiere von Dax-Konzernen gehandelt. In der Folge ließen sich die Cum-ex-Akteure von den Finanzbehörden eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten. Der Schaden für den deutschen Fiskus beläuft sich auf mindestens zehn Milliarden Euro.

Nach einer Gesetzesänderung in Deutschland verlagerten die Cum-ex-Akteure ihre Aktiengeschäfte ab der Dividendensaison 2012 auch nach Dänemark. Dem dänischen Staat entgingen dadurch bis 2015 Quellensteuern in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro. Die dänische Zoll- und Steuerbehörde Skat verklagt Shah, seinen Hedgefonds Solo Capital und weitere Investoren in verschiedenen Ländern auf Rückzahlung.

Die Geschworenen eines US-Bundesgerichts in Manhattan hatten in dieser Woche mehrere Investoren des Betrugs und der persönlichen Bereicherung auf Kosten des dänischen Staates für schuldig befunden. Die Angeklagten müssen nun eine Entschädigung von 500 Millionen Dollar an Dänemark zahlen.