Die Europäische Union geht gegen Apple vor, weil der Konzern Inhalte für Nutzer in bestimmten Regionen einschränkt. Die EU-Kommission forderte das Unternehmen auf, das sogenannte Geoblocking bei seinen Diensten wie dem App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts einzustellen. “Kein Unternehmen – ob groß oder klein – darf Kunden aufgrund ihrer Nationalität, ihres Wohn- oder Firmensitzes diskriminieren”, teilte die EU-Kommission mit.
Apple hat nun einen Monat Zeit, um Vorschläge zur Beseitigung der Praxis zu unterbreiten. Komme das Unternehmen dem nicht angemessen nach, können nationale Regulierungsbehörden Strafen verhängen.
Das Vorgehen der EU-Kommission erfolgt gemeinsam mit der europäischen Consumer Protection Cooperation (CPC), einem Netzwerk nationaler Verbraucherschutzbehörden. Für die Koordination ist unter anderem die Bundesnetzagentur zuständig. Rechtliche Grundlage sind die sogenannte Geoblocking-Verordnung und die Dienstleistungsrichtlinie der EU.
Rechtsstreit zwischen der EU-Kommission und Apple
Die EU geht seit einigen Jahren verstärkt gegen Apple vor. Im September hatte der US-Konzern etwa einen Rechtsstreit um Steuernachzahlungen verloren. Der Europäische Gerichtshof urteilte damals, dass der US-Konzern rund 13 Milliarden Euro nachzahlen muss. Hintergrund ist ein jahrelanger Streit um Steuervergünstigungen, die Irland Apple gewährt hatte.
Im Juni dieses Jahres hatte die EU-Kommission zudem auf Grundlage des sogenannten Digital Markets Act (DMA) ein Verfahren gegen Apple eingeleitet. Die Kommission warf dem US-Konzern damals vor, konkurrierenden App-Entwicklern den Zugang zu seinem App Store zu erschweren. Inzwischen hat Apple auf die Rüge reagiert. Der DMA soll in der EU die Marktmacht sogenannter Gatekeeper einschränken.