Heizungsgesetz: Förderung für Wärmepumpen rechtssicher

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Die Bundesförderung für den Einbau von Wärmepumpen ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gesichert. Das entsprechende Programm zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) werde gemäß vorläufiger Haushaltsführung fortgeführt, teilte eine Sprecherin des Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. „Das heißt, alle Rechtsverpflichtungen werden bedient“, betonte sie.

Wer also einen Zuschuss aus dem Programm beantrage und eine Zusage erhalte, könne sich auf diese auch verlassen – es sei denn, es seien etwa unrichtige Angaben bei der Beantragung gemacht worden. Die Förderung sei unabhängig von einem möglichen Regierungswechsel nach der Bundestagswahl und könne erst durch die Entscheidung einer künftigen Bundesregierung wieder abgeschafft werden.

Für den Umstieg von fossilen Heizungen auf klimafreundliche Alternativen ist die Förderung des Bundes wichtig. Eigentümer bestehender Einfamilienhäuser, die diese selbst bewohnen, können seit Februar 2024 Zuschüsse für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen erneuerbare Alternativen beantragen. Seit Mai 2024 gilt das auch für private Vermieter sowie für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums beträgt die Förderquote für private Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen bis zu 70 Prozent.

Mehr Anträge seit letztem Herbst

Zur bisherigen Bilanz betont die Sprecherin, insbesondere seit September 2024 sei das Interesse an den Zuschüssen gestiegen. Allein seit Januar dieses Jahres habe es 35.800 Anträge gegeben – die meisten davon zum Einbau einer Wärmepumpe. Im 2024 seien insgesamt 227.000 Anträge bei der zuständigen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingegangen. Sie seien fast vollständig sofort bewilligt worden.

Allerdings war 2024 der Absatz von Wärmepumpen im Vergleich zum Vorjahr eingebrochen. Es wurden 46 Prozent weniger verkauft als im Rekordjahr 2023 unter dem Eindruck der damals explodierenden Energiepreise.

Die Förderung steht in direktem Zusammenhang mit dem als „Heizungsgesetz“ bekannten Gebäudeenergiegesetz, das seit Anfang 2024 gilt. Es sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das gilt aber nicht für alle Gebäude, sondern zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen.