Ganz knapp: Ich habe mit 26 Prozent der Stimmen gewonnen, der SPD-Kandidat bekam 25,7 Prozent. Am Ende gaben 400 Stimmen den Ausschlag.
Ziehen sie mit diesem Ergebnis in den Bundestag ein?
Nein, leider nicht, das Ergebnis ist zu knapp. Ich hätte deutlich über 30 holen müssen, etwa 32 Prozent.
Das fühlt sich irgendwie falsch an. Einerseits ist man stolz, dass man es am Ende geschafft und gewonnen hat. Und dann wird einem der Sieg geraubt aufgrund eines undemokratischen Wahlrechts. Das ist bitter, und ich ärgere mich schon sehr.
Wie wirkte sich das neue Wahlrecht in Ihrem konkreten Fall aus?
Wenn einer Partei laut Zweitstimmenergebnis weniger Mandate zustehen, als sie über Wahlkreise gewonnen hat, ziehen die schwächsten Wahlkreissieger nicht ein. In meinem Fall war es so, dass die hessische CDU laut ihrem Zweitstimmenergebnis 15 Abgeordnete entsenden kann, aber 20 Wahlkreise gewonnen hat. Einziehen können also nur die 15 Kandidaten mit den höchsten Ergebnissen. Das neue Wahlrecht wirkt sich vor allem in den Ballungsräumen stark aus, weil hier mehr Kandidaten in einem Wahlkreis antreten und der Kampf zwischen den größeren Parteien enger ist. Der Gewinner hat also einen kleineren Stimmenanteil, weil sich die Stimmen auf mehr Parteien verteilen. Im ländlichen Raum ist es dagegen oft so, dass CDU und SPD gegeneinander konkurrieren, während die Grünen für das Direktmandat keine große Rolle spielen. Der Gewinner hat dann absehbar auch einen höheren Stimmenanteil.