Volksbegehren gegen XXL-Landtag in Stuttgart zulässig

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Das Volksbegehren gegen die drohende Vergrößerung des Landtags von Baden-Württemberg ist rechtens. Das Volksbegehren sei vom Innenministerium nun zuzulassen, wie der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart bekanntgab. Die FDP kündigte an, baldmöglichst Unterschriften sammeln zu wollen.

Konkret geht es um einen Streit der FDP mit dem Innenministerium über das Wahlrecht. Die FDP hatte ein Volksbegehren mit dem Titel „XXL-Landtag verhindern“ initiiert und dafür mehr als 10.000 Unterschriften beim Innenministerium eingereicht.

Das Ministerium allerdings hatte den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt – die geplante Gesetzesänderung ist aus Sicht des Hauses von Innenminister Thomas Strobl (CDU) verfassungswidrig. Die FDP vermutet politische Motive hinter der Verhinderung ihres Volksbegehrens. Aufgrund bestehender Fristen gilt es als sehr unwahrscheinlich, dass eine Änderung des Wahlrechts bereits Auswirkungen haben könnte auf die nächste Landtagswahl im Frühjahr 2026.

Jetzt schon über 30 Abgeorndete mehr

Der Landtag hatte im Jahr 2022 in Baden-Württemberg ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat oder die Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Die Zweitstimme geht an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt. Die Sitzverteilung bestimmt sich nach der Zweitstimme. Wenn eine Partei aber mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht, dürfen die Erststimmen-Sieger dennoch einziehen – sogenannte Überhangmandate kommen dann zustande. Dadurch entstehende Ungleichgewichte werden wiederum durch Ausgleichsmandate kompensiert – was noch mehr Abgeordnete ins Parlament bringt. Die Reform wurde mit Stimmen von Grünen, CDU und SPD durchgesetzt.

Laut Wahlgesetz muss der Landtag mindestens 120 Sitze haben. Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten hat er derzeit bereits 154 Abgeordnete. Mit dem neuen Wahlrecht rechnen die Liberalen mit bald mehr als 200 Parlamentariern im Plenum. Der Landesrechnungshof geht in dem Fall von bis zu 200 Millionen Euro an Mehrkosten in der nächsten Legislaturperiode aus.

Dei FDP will die Bürger zu Hilfe nehmen und mit einem Volksbegehren gegen das Wahlrecht vorgehen. Der Inhalt: Die Anzahl der Wahlkreise im Südwesten soll von 70 auf 38 reduziert werden. Das würde auch die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten drastisch reduzieren, so die Liberalen. Da die FDP eigentlich nie Direktmandate gewinnt, täte ihr die Reform auch politisch nicht weh.

Früheres Volksbegehren scheiterte

Für die Zulassung des Volksbegehrens werden zunächst 10.000 Unterschriften von wahlberechtigten Baden-Württembergern benötigt. Nach dem Urteil müssen nun rund 770.000 Unterschriften gesammelt werden.

Aus Sicht des Innenministeriums ist die geplante Gesetzesänderung verfassungswidrig. Die Pläne der FDP schreiben demnach der Verhältniswahl deutlich mehr Gewicht zu als die Persönlichkeitswahl. Je weniger Wahlkreise es gebe, desto kleiner sei auch der Anteil der Abgeordneten, die ein Direktmandat erhielten – die also direkt aus einem Wahlkreis in den Landtag gewählt würden. Konkret geht es um den Artikel 28 der Landesverfassung. Dort steht: „Die Abgeordneten werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet.“ An der Auslegung dieses Satzes scheiden sich nun die Geister.

Außerdem hat das Innenministerium ein weiteres Volksbegehren zur Verkleinerung des Landtags bereits zugelassen – dieses scheiterte aber, weil am Ende viel zu wenig der 770.000 Unterschriften gesammelt werden konnten.