Bafin brummt Deutscher Bank Millionenbuße auf

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Langsam und unzuverlässig: Dieses Urteil fällt die Finanzaufsicht Bafin in drei konkreten Fällen über die Deutsche Bank und verhängt ein Bußgeld, das sich auf 23,05 Millionen Euro summiert.

Der Löwenanteil dieser Summe, nämlich 14,8 Millionen Euro, entfällt auf riskante Währungsgeschäfte, die die Bank Kunden in Spanien verkauft hat. Dabei richtet sich die Strafe nicht gegen das Geschäftsgebaren an sich, sondern gegen die Zeit, die Deutschlands größte Geschäftsbank benötigte, „um die Verstöße aufzuklären und Mängel zu beseitigen“, so die Bafin.

Die spanische Finanzaufsicht CNMV hatte der Deutschen Bank bereits im Februar eine Buße von zehn Millionen Euro auferlegt, die dritthöchste in der Geschichte der spanischen Finanzmarktaufsicht. Sie warf dem Frankfurter Institut „sehr schwerwiegende Verstöße“ gegen spanisches und EU-Recht vor, weil es Firmenkunden nicht ordnungsgemäß über die mit Derivaten verbundenen Risiken informiert hatte und diese hohen Verlusten aussetzte.

Risikoreiche Derivate

Die Deutsche Bank verkaufte kleinen und mittleren Unternehmen, Hoteliers, aber auch Winzern Devisenderivate, die sie gegen Wechselkursrisiken absichern sollten, informierte sie aber nicht ordnungsgemäß über das Verlustrisiko. Einige Käufer verloren durch die Verträge Millionen von Euro, was sie an den Rand der Insolvenz brachte.

Die beiden weiteren Fälle beziehen sich auf die Postbank, eine Marke der Deutschen Bank. Dort sei gegen die Telefonaufzeichnungspflicht von Wertpapierdienstleistungen verstoßen worden, befand die Bafin. Während der Covid-19-Pandemie galten hier zwar Ausnahmeregelungen. Nach deren Auslaufen hatte das Unternehmen jedoch zeitweise keine Überwachungs- und Organisationsmaßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Inhalte telefonisch durchgeführter Anlagenberatungen wieder elektronisch aufgezeichnet werden, heißt es seitens der in Bonn ansässigen Behörde. Die Buße legte die Bafin in diesem Fall auf 4,6 Millionen Euro fest.

Keine Kontowechselhilfe

Weitere 3,65 Millionen Euro kostete die Deutsche Bank, dass die Postbank Anträge zur Kontowechselhilfe in mehreren Fällen nicht oder nur verzögert bearbeitete. Kreditinstitute sind im Rahmen der Kontenwechselhilfe unter anderem verpflichtet, bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen und notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um die erforderlichen Vorkehrungen zur Übertragung der Zahlungsaktivitäten der Verbraucher zu treffen.

Zählt man die drei sanktionierten Fälle zusammen, handelt es sich um die zweithöchste Strafe, die die Bafin jemals gegen die Deutsche Bank verhängt hat. „Die Deutsche Bank hat in allen Angelegenheiten vollständig mit der Bafin kooperiert. Außerdem wurden in den betroffenen Bereichen inzwischen die Prozesse verbessert und Kontrollen weiter gestärkt“, teilte die Bank auf Anfrage mit.

Zudem betonte sie, dass sie vollständig von bestehenden Rückstellungen abgedeckt sei und die Strafzahlung keine Auswirkungen auf das Ergebnis im laufenden Jahr habe.