Thüringen: Richterernennungen trotz AfD-Blockade möglich

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Im Streit um die drohende Blockade der Justiz in Thüringen durch die AfD hat Justizministerin Beate Meißner (CDU) am Mittwoch ein Gutachten vorgelegt. Danach sind die bisherigen Wahlausschüsse des Landtags weiterhin beschlussfähig. Laut dem Gutachten können die Ausschüsse der vorangegangenen Wahlperiode bis zur Wahl neuer Ausschüsse deshalb weiter Richter und Staatsanwälte benennen. Das sei „eine wichtige Erkenntnis und eine gute Botschaft für Thüringens Justiz“, sagte Meißner. Sie bedeute, dass die Besetzung der Gremien „nicht als Erpressungspotential genutzt werden kann“.

Die AfD-Fraktion, die über eine Sperrminorität im Erfurter Landtag verfügt, blockiert derzeit die Besetzung des Richterwahl- und Staatsanwältewahlausschusses, die mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden müssen. Sie will damit erzwingen, dass die anderen Fraktionen AfD-Vertreter in die Parlamentarische Kontrollkommission und die G-10-Kommission wählen, die den Verfassungsschutz überwachen.

Bis zu 30 offene Stellen für Richter und Staatsanwälte

Das Gutachten, das von dem Rechtsprofessor Michael Brenner von der Universität Jena erstellt wurde, bezieht sich nach Meißners Angaben auf den Paragraphen 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes. Dort heißt es, dass die Mitglieder des Richterwahlausschusses sowie ihre Vertreter „auch nach Beendigung der Wahlperiode des Landtags bis zur vollständigen Neuwahl im Amt bleiben“. Analog ist das für den Staatsanwälteausschuss in Paragraph 65 geregelt.

Die beiden Ausschüsse bestehen aus 15 Mitgliedern, zehn Mitgliedern des Landtags und fünf Richtern beziehungsweise fünf Staatsanwälten. Nach Auffassung des Gutachters müssen mindestens fünf Abgeordnete, die bisher in den Ausschüssen saßen, Abgeordnete des neuen Landtags sein, damit er weiter handlungsfähig ist. Das ist nach Angaben Meißners der Fall.

In beiden Ausschüssen seien jeweils vier Mitglieder und ein Stellvertreter Abgeordnete des neuen Landtags. Mit den fünf bestellten Richtern beziehungsweise Staatsanwälten verfügten beide Ausschüsse über zehn Mitglieder. Wenn insgesamt acht Mitglieder anwesend seien, könnten die Ausschüsse Ernennungen vornehmen.

Meißner sagte, in der Thüringer Justiz gebe es derzeit 20 bis 30 offene Stellen für Richter und Staatsanwälte, die zügig besetzt werden müssten.