Rumäniens Wahlkommission weist Kandidatur von Georgescu ab

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Die rumänische Wahlkommission hat die Kandidatur des prorussischen Politikers Călin Georgescu für die Präsidentenwahl im Mai abgewiesen. Das Gremium sprach sich mit zehn zu vier Stimmen für den Beschluss aus, berichteten rumänische Medien. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Über die zu erwartende Berufung muss das Verfassungsgericht bis Mittwoch entscheiden.

Nach Bekanntwerden des Beschlusses durchbrachen erboste Anhänger Georgescus die Polizeiabsperrung vor dem Sitz der Wahlkommission. Der kremlfreundliche Rechtsextremist hatte die erste Runde der Präsidentenwahl in Rumänien am 24. November des Vorjahres überraschend für sich entschieden. Kurz vor der Stichwahl annullierte das Verfassungsgericht die erste Runde wegen Unregelmäßigkeiten bei der Wahlkampffinanzierung. Die Wahl wird am 4. Mai wiederholt.

Georgescu hatte am Freitag seine Kandidatur bei der Wahlkommission angemeldet. Er hatte 324.000 Unterstützungserklärungen vorgelegt, 200.000 hätten dem Gesetz zufolge gereicht. Bis Sonntagnachmittag trafen bei der Kommission 1.200 Einsprüche gegen seine Kandidatur ein. Ihre Abweisung habe die Wahlkommission mit unvollständig eingereichten Unterlagen begründet, hieß es in den Medienberichten.

Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Georgescu spielten demnach bei der Entscheidung keine Rolle. Die rumänische Staatsanwaltschaft hat Ende des vergangenen Monats ein Strafverfahren gegen den Rechtsextremisten eingeleitet. Sie wirft ihm unter anderem Anstiftung zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, falsche Angaben zur Wahlkampffinanzierung und die Gründung einer faschistischen und antisemitischen Organisation vor. Georgescu verteidigt sich gegen die Anschuldigungen, er ist unter Auflagen auf freiem Fuß.