Fall VW: Bundesrichter verhandeln Betriebsratsvergütungen

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Im Streit um angemessene Vergütungen für freigestellte Betriebsräte wird im März eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts erwartet. Das kündigte Gerichtspräsidentin Inken Gallner bei ihrem Jahresbericht in Erfurt an. Bundesweit für Diskussionen hatte die Höhe der Vergütung freigestellter Arbeitnehmervertreter im Volkswagenkonzern gesorgt.

Erstmals nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2023, wonach Vorstände oder Personalleiter von Unternehmen sich des Untreueverdachts aussetzen, wenn sie Betriebsräten überhöhte Vergütungen gewähren, landet jetzt ein VW-Fall vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht. „Auch in vielen anderen Unternehmen wird auf das Thema inzwischen genauer geschaut“, sagte ein Arbeitsrechtler.

Kläger bei dem Verfahren, das am 20. März verhandelt werde, sei ein seit 2002 freigestelltes Betriebsratsmitglied, das von seiner Ausbildung Kfz-Mechaniker und Industriemeister sei, sagte Gallner. Nach der BGH-Entscheidung hatte VW die Vergütungen freigestellter Betriebsräte überprüft und die des Klägers gekürzt sowie eine Rückzahlung nach Ansicht des Unternehmens zu viel gezahlter Gelder in Höhe von knapp 2.600 Euro verlangt. Dagegen geht der Mann vor.

Vergütung wie vergleichbar Arbeitnehmer

Hintergrund ist eine Regelung im Betriebsverfassungsgesetz, nach der Betriebsräte so vergütet werden sollen wie vergleichbare Arbeitnehmer, die in ihrem Beruf tätig sind. Diese allgemeine Regelung sorgt häufig für Konfliktstoff. Allein etwa 20 Klagen lägen von VW-Betriebsräten vor, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts.

Nach Angeben der Präsidentin gingen im vergangenen Jahr beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt insgesamt 1315 Fälle ein, rund fünf Prozent weniger als 2023. Bei fast einem Viertel der Verfahren ging es um die Rechtmäßigkeit von Kündigungen, bei einem Fünftel um die Bezahlung von Arbeitnehmern. 1.602 Fälle wurden erledigt, darunter auch solche aus Vorjahren.

Ob die derzeitige Konjunkturflaute mit vielen Entlassungen für eine Klagewelle bei den Arbeitsgerichten sorgen wird, sei derzeit noch offen, so Galler. Ihr Eindruck sei, dass bei großen Restrukturierungsprojekten von Konzernen die Arbeitsgerichte nicht mehr so häufig angerufen würden wie in der Vergangenheit. „Es werden offenbar häufiger interessengerechte Lösungen gefunden“, sagte Gallner. Sie verwies auf Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften oder Aufhebungsverträge. Bisher gebe es keine Klagen als Folge von Massenentlassungen oder Insolvenzen beim Bundesarbeitsgericht.