Gericht für Einstellung des Ballweg-Verfahren wegen Betrugs

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Das Landgericht Stuttgart schlägt eine Einstellung des Betrugsprozesses gegen den „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg vor. Das teilte die Vorsitzende Richterin in Stuttgart mit. Man wolle anregen, das Verfahren gegen den Angeklagten wegen Geringfügigkeit einzustellen. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem Vorschlag jedoch nicht zu. Eine Verurteilung sei wahrscheinlich, sagten die Ankläger.

Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich bereits vergangene Woche in nichtöffentlicher Sitzung über den Verfahrensstand ausgetauscht. Ballweg muss sich laut Anklage unter anderem wegen versuchten Betrugs vor Gericht verantworten. Er soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Menschen mehr als eine Million Euro für die Organisation eingeworben, die Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 575 929,84 Euro für private Zwecke verwendet zu haben. Dokumentiert sind belegbare Ausgaben für die „Querdenken“-Bewegung in Höhe von 843.111,68 Euro. Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft immer wieder zurückgewiesen. Der „Querdenken“-Initiator saß wegen der Vorwürfe ab Juni 2022 bereits monatelang in Untersuchungshaft, weil die Behörden von einer Fluchtgefahr ausgingen. Immer wieder hatten seine Anhänger vor dem Gefängnis demonstriert. Im April 2023 war er aus der Haft entlassen worden.

Die „Querdenken“-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter.