Das Bundeskartellamt hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen wichtigen Sieg gegen den Digitalkonzern Apple errungen. Die Karsruher Richter haben am Dienstag entschieden: Es geht in Ordnung, dass die Bonner Wettbewerbsbehörde dem amerikanischen Konzern besonders viel Macht auf dem Markt attestiert hat. Nun kann das Kartellamt dem Unternehmen leichter bestimmte Geschäftspraktiken verbieten. Die Entscheidung ist rechtskräftig (Az. KVB 61/23).
Die Karlsruher Richter erklärten eine Beschwerde von Apple gegen eine 2023 getroffene Grundsatzentscheidung der Wettbewerbshüter für unbegründet. Die Kartellwächter hatten dem Digitalkonzern damals eine „überragende marktübergreifende Stellung für den Wettbewerb“ bescheinigt. Dagegen hatte sich Apple vor dem BGH gewehrt – und ist nun gescheitert.
Leichteres Eingreifen gegen Digitalkonzerne
Die unkomplizierteren Vorgehensmöglichkeiten des Bundeskartellamts heißen mit dem Fachbegriff „erweiterte Missbrauchsaufsicht“ und sind im Paragraph 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Dieser stammt aus dem Jahr 2021 und ist damit noch relativ neu.
Er erlaubt der Bonner Behörde ein früheres und zielgerichtetes Eingreifen vor allem gegen große Digitalkonzerne – in einem zweistufigen Verfahren, in dem in einem ersten Schritt zunächst die besondere Marktmacht erklärt werden muss. Das Bundeskartellamt hat inzwischen insgesamt fünf Digitalriesen eine solche besondere Marktmacht bescheinigt, neben Apple auch Google, Amazon, Meta und Microsoft.
Infolge der BGH-Entscheidung können die Bonner Kartellwächter jetzt schneller und leichter gegen Apple vorgehen. Zum Beispiel nimmt das Amt gerade Apples Tracking-Regelung für Drittanbieter-Apps unter die Lupe. Hierbei geht es darum, dass Apps von ihren Nutzern ein Einverständnis einholen müssen, bevor sie deren Aktivitäten verfolgen dürfen, Apple selbst aber Nutzerdaten innerhalb seines eigenen Apple-Kosmos weitaus leichter nutzen kann. Zudem stört sich das Kartellamt daran, dass für potentielle Nutzer von Drittanbieter-Apps deutlich mehr Zustimmungs-Fenster aufploppen als für potentielle Nutzer von Apples eigenen Apps.