Schon am Freitag stellten die Richter klar, dass der alte Bundestag bis zur Konstituierung des neuen jederzeit zusammentreten darf und in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt ist. Am selben Tag verwarfen sie einen Antrag der fraktionslosen Abgeordneten Joana Cotar. Die frühere AfD-Politikerin hatte argumentiert, das hastige Gesetzgebungsverfahren mache es unmöglich, gleichberechtigt an der politischen Willensbildung mitzuwirken.
Wie in Eilverfahren üblich, wogen die Richter ab, was schwerwiegender wäre: eine Anordnung, die in die Autonomie des Gesetzgebers eingreift, und ein Hauptverfahren, das sich später als unbegründet erweist – oder die Versagung einer Anordnung und ein erfolgreiches Hauptverfahren. Anders als im Beschluss zum Heizungsgesetz gaben sie der Autonomie des Gesetzgebers den Vorrang. Ein Eingriff in die Verfahrensautonomie wöge hier besonders schwer, weil die Schuldenreform durch Verzögerungen wahrscheinlich unmöglich würde. Unter Verweis auf diese Argumentation scheiterten in Karlsruhe am Montagabend weitere Anträge.