Hessen kann der vom Bundestag auf den Weg gebrachten Grundgesetzänderung zur Reform der Schuldenbremse an diesem Freitag im Bundesrat zustimmen. Der hessische Staatsgerichtshof hat am Donnerstagabend in Wiesbaden eine Verfassungsklage der FDP-Fraktion im Landtag abgewiesen.
Die Freien Demokraten wollten verhindern, dass die von CDU und SPD gebildete Landesregierung das milliardenschwere Schuldenpaket unterstützt. Die FDP sei nicht befugt, eine solche Klage einzureichen, heißt es in der Begründung des Staatsgerichtshofs. Eine Landtagsfraktion könne nur ihre eigenen Rechte, aber nicht die Rechte des Landtags geltend machen. Der Antrag sei deshalb unzulässig.
„Einen finanzpolitischen Wahnsinn verhindern“
„Das ist eine schlechte Nachricht für künftige Generationen“, erklärten die Vorsitzenden FDP-Fraktion, Wiebke Knell und Stefan Naas. „Hessen hat leider einen Freibrief zum weiteren Schuldenmachen bekommen.“ Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs akzeptiere die Fraktion, doch sei die Klage richtig gewesen.
Die Freien Demokraten hätten „alles versucht, um einen finanzpolitischen Wahnsinn zu verhindern“. Noch habe es die Landesregierung aber in der Hand, diesen zu stoppen. Knell und Naas verweisen darauf, dass sich 2011 rund 70 Prozent der Hessen für eine Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung ausgesprochen.
Für die Änderung des Grundgesetzes ist an diesem Freitag im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Diese wäre gefährdet, sollte Hessen nicht zustimmen. Über ein Sondervermögen sollen 500 Milliarden Euro in die Infrastruktur in Deutschland fließen – also unter anderem in die Sanierung von Straßen, Schienen, Brücken und Energienetzen. Für mehr Verteidigungsausgaben soll die Schuldenbremse im Grundgesetz reformiert werden.