Bundesrat stimmt über Schuldenpaket von CDU/CSU und SPD ab

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An diesem Freitag soll das Schuldenpaket von Union und SPD die letzte große Hürde nehmen. Der Bundesrat stimmt über die Grundgesetzänderungen mit milliardenschweren Folgen ab. Wie schon bei der Abstimmung am Dienstag im Bundestag ist auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Das Schuldenpaket der wohl desi­gnierten schwarz-roten Regierungskoalition würde auch für die Länder einen Geldsegen bedeuten. Aus dem Infrastruktur-Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro sollen über die Laufzeit von zwölf Jahren 100 Milliarden an die Länder fließen, für Investitionen in deren Infrastruktur. Zudem soll die Schuldenbremse für die Länder gelockert werden.

Bislang dürfen sie selbst keine Schulden aufnehmen, künftig soll es die Möglichkeit der strukturellen Neuverschuldung für die Länder geben. Das heißt, alle Bundesländer zusammen dürfen Schulden in Höhe von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes machen. 2024 wären das etwa 15 Milliarden Euro gewesen. Über die Verwendung des Geldes sollen die Länder „vor dem Hintergrund der regionalen und örtlichen Gegebenheiten im Rahmen ihrer Haushaltsautonomie selbst entscheiden können“, heißt es in dem Gesetzentwurf von Union und SPD.

FDP-Fraktionen sehen Verfassungsautonomie der Länder verletzt

Wie viele Schulden welches Land jeweils aufnehmen darf, soll ein Bundesgesetz regeln. Auch einige weitere rechtliche Fragen sind noch nicht geklärt – etwa ob die Grundgesetzänderung, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, Landesrecht aufheben darf.

Am Dienstag hatten die FDP-Landtagsfraktionen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bremen Klagen vor den jeweiligen Landesverfassungsgerichten angekündigt. Sie sehen die Verfassungsautonomie der Länder verletzt, weil die Landesparlamente nicht an der Entscheidung über die Grundgesetzänderung beteiligt werden sollen. In Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bremen wurden die Klagen am Donnerstag jeweils abgewiesen.

DSGVO Platzhalter

Dass der Bundesrat das Schuldenpaket billigt, gilt mittlerweile als wahrscheinlich. Insgesamt gibt es in der Kammer 69 Stimmen, jedes Land hat je nach Bevölkerungszahl zwischen drei und sechs Stimmen. Das Grundgesetz sieht vor, dass die jeweiligen Landesregierungen einheitlich abstimmen. Die Koalitionspartner müssen sich also auf ein Abstimmungsverhalten einigen; Enthaltungen oder ungültige Stimmen werden faktisch wie eine Ablehnung gewertet.

Für die Zweidrittelmehrheit werden mindestens 46 Stimmen benötigt. Zusammen kommen die Länder, in denen CDU, SPD und Grüne in unterschiedlichen Konstellationen regieren, aber nur auf 41 Stimmen. Im Bundesrat kommt es also auch auf Länder an, in denen noch andere Parteien an Regierungsbündnissen beteiligt sind. Bedenken angemeldet hatten das BSW, das in Thüringen und Brandenburg mitregiert, die Linke, die an den Regierungen in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern beteiligt ist, sowie die in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt mitregierende FDP und die in Bayern mitregierenden Freien Wähler.

Diese lenkten am Montagabend ein und erklärten sich zur Zustimmung bereit. Mit ihrem Koalitionspartner CSU einigten sie sich auf eine nicht bindende Protokollerklärung, die dem Bundesratsbeschluss angefügt werden soll und unter anderem die Forderung nach einer dauerhaften Änderung des Länderfinanzausgleichs vorsieht.

Wenn alles wie erwartet abläuft, wird es mit den sechs Stimmen Bayerns insgesamt 47 Jastimmen geben. Es könnten sogar mehr sein, wenn Länder mit FDP-, Linke- oder BSW-Regierungsbeteiligung zustimmen. Dass der Bundesrat das Finanzpaket annimmt, ist also wahrscheinlich – auch wenn es äußerst knapp werden könnte.