Verfahren gegen Zwanziger vor Einstellung
Überraschende Wende im Sommermärchen-Prozess
Aktualisiert am 24.03.2025 – 16:29 UhrLesedauer: 2 Min.

Im langwierigen Prozess um die Sommermärchen-Affäre gibt es eine überraschende Wende. Für einen prominenten Angeklagten bedeutet das gute Neuigkeiten.
Im Prozess um das sogenannte Sommermärchen hat das Landgericht Frankfurt eine überraschende Entscheidung vorgeschlagen: Das Verfahren gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung soll eingestellt werden.
Die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler machte diesen Vorschlag am 25. Verhandlungstag. Die Einstellung des Verfahrens solle gegen eine Geldzahlung von 5.000 Euro an einen gemeinnützigen Zweck erfolgen. Sowohl die Staatsanwaltschaft Frankfurt als auch Zwanzigers Anwalt wollen sich bei der nächsten Verhandlung am 3. April zu dem Vorschlag äußern.
Das Gericht erklärte, Zwanziger habe sich “nicht aktiv an der Verschleierung” einer Zahlung des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) in Höhe von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband Fifa beteiligt. Die Buchung dieser Summe als Betriebsausgabe sei nach aktuellem Erkenntnisstand zulässig gewesen. Distler sagte: “Mit Theo Zwanziger sitzt der Falsche auf der Anklagebank.”
Die bisherigen Erkenntnisse im Verfahren deuten laut Gericht darauf hin, dass es sich bei der fraglichen Zahlung um die Rückerstattung eines Darlehens handelte. Dieses Darlehen über zehn Millionen Schweizer Franken hatte Franz Beckenbauer im Jahr 2002 vom französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus erhalten.
Das Geld wurde anschließend in fünf Teilbeträgen auf ein Konto des damaligen Fifa-Exekutivmitglieds Mohamed bin Hammam nach Katar überwiesen. Im Gegenzug erhielt das Organisationskomitee der WM 2006 von der Fifa einen Zuschuss in Höhe von 250 Millionen Schweizer Franken zur Finanzierung der Weltmeisterschaft in Deutschland.
Auf der Anklagebank in Frankfurt/Main sitzt nur noch Zwanziger. Ursprünglich mussten sich auch der frühere DFB-Präsident Wolfgang Niersbach und der ehemalige Generalsekretär Horst R. Schmidt verantworten. Das Trio weist die Vorwürfe zurück. Das Verfahren gegen Niersbach war gegen eine Zahlung von 25.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen eingestellt worden. Schmidt bekommt wegen gesundheitlicher Probleme ein abgetrenntes Verfahren.