Digitaler Führerschein bis 2030, Mindestalter gesenkt

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Die Aufregung war groß, als das Europäische Parlament im Sommer 2023 kürzere Führerscheinlaufzeiten und verbindliche Gesundheitstests für Senioren diskutierte. Anderthalb Jahre später haben Unterhändler von Europaparlament und EU-Ministerrat endgültig neue europäische Führerschein-Regeln vereinbart. Die bleiben weit hinter den damals diskutierten Extrempositionen zurück. Die Gültigkeitsdauer wird – wie auch bisher schon in Deutschland – grundsätzlich auf 15 Jahre begrenzt. Verpflichtende Gesundheitstests für ältere Fahrer sind nicht mehr vorgesehen. Die Mitgliedstaaten können die Laufzeit für Fahrer, die älter als 65 Jahre sind, aber verkürzen und Gesundheitstests vorsehen.

Die für die Autofahrer in Deutschland gravierendste Neuerung ist etwas anderes: Von Ende 2030 an sollen die Staaten die Führerscheine im digitalen Format ausgeben. Die Autofahrer würden sie dann in der geplanten EU-weiten digitalen Brieftasche auf dem Mobiltelefon mit sich führen. Einzelne Mitgliedstaaten wie Polen und Estland hatten auf eine noch schnellere Einführung des digitalen Führerscheins gedrungen, konnten sich damit aber nicht durchsetzen. Der Chefunterhändler des Ministerrats, der polnische Infrastrukturminister Dariusz Klimczak sprach dennoch von einem „exzellenten Beispiel für die Digitalisierung“. Autofahrer können allerdings weiterhin auf einem klassischen Plastikführerschein im Scheckkartenformat bestehen.

Um den Arbeitskräftemangel zu verringern, wird das Mindestalter für Lastwagen-Fahrer auf 18 Jahre und für Busfahrer auf 21 gesenkt. Das in Deutschland schon bekannte begleitete Fahren wird in der gesamten EU möglich. Wer bei freiwilligen Feuerwehren oder Zivilschutzeinrichtungen mitarbeitet kann Einsatzfahrzeuge der Klasse B fahren, wenn er eine weitere Schulung durchlaufen hat. In Reaktion auf das zusätzliche Gewicht von Elektro- und Hybridfahrzeugen werden zudem Gewichtsgrenzen für Führerscheine der Klassen B und BE heraufgesetzt

Die Einigung zur EU-Führerschein-Richtlinie muss noch vom Europaparlament und Ministerrat angenommen werden. Das dürfte aber Formsache sein. Die Frage, ob der Entzug des Führerscheins in einem Mitgliedsland fortan für die gesamte EU gilt, müssen beide Institutionen noch separat klären.