Die Sozialpolitiker von Union und SPD haben sich in ihren Koalitionsgesprächen mehrere Änderungen am Bürgergeld vorgenommen, die dessen Bezieher stärker zum Arbeiten anhalten sollen. Wie belastbar die Pläne sind, lässt sich aber noch schwer absehen. Denn auf weiten Feldern der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik herrscht nach den Beratungen der zuständigen Arbeitsgruppe tiefer Dissens. In einigen Punkten ist die SPD von den Anfang März erzielten Sondierungsbeschlüssen der Parteispitzen sogar wieder abgewichen und hat verschärfte Positionen in die Verhandlungen eingebracht.
Das gilt für den gesetzlichen Mindestlohn, wie das nun bekannt gewordene Papier der zuständigen Arbeitsgruppe zeigt. Der SPD-Seite reicht demnach die bloße Aussicht auf einen Mindestlohn von 15 Euro je Stunde im Jahr 2026 nicht mehr aus. Stattdessen verlangt sie eine Gesetzesänderung mit dem Ziel, die Arbeitgeber in der Mindestlohnkommission faktisch zu entmachten und eine gesetzliche Erhöhungsautomatik in Kraft zu setzen. Das verbirgt sich hinter diesem etwas kryptisch wirkenden Satz: „Das MiLoG reformieren wir dahingehend, dass Beschlüsse künftig im Konsens getroffen werden müssen.“ Der Satz ist im Papier rot markiert, was zeigt, dass die SPD diese Position eingebracht hat, bisher aber kein Konsens dazu erreicht wurde.
Bisher ist das Mindestlohngesetz (MiLoG) so angelegt, dass die alle zwei Jahre vorgesehenen Erhöhungen nur insoweit stattfinden, wie die siebenköpfige Mindestlohnkommission sie beschließt – entweder mit einer Mehrheit unter den je drei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern oder notfalls mit dem in Konfliktfällen ausschlaggebenden Votum der unabhängigen Kommissionsvorsitzenden.
Die nun von der SPD verlangte Änderung liefe darauf hinaus, eine Erhöhungsautomatik gesetzlich festzuschreiben. Der Mindestlohn stiege damit automatisch immer so, dass er 60 Prozent des mittleren Lohnniveaus aller Beschäftigten entspricht. Die Kommission könnte dies nur noch dann beeinflussen, wenn sie in einem Konsens von Arbeitgebern und Gewerkschaften Abweichungen davon empfiehlt.
Eine konkrete Gegenposition der Union ist dazu im aktuellen Papier nicht formuliert. Allerdings hieß es noch im Sondierungspapier, das die Parteispitzen vom 8. März beschlossen hatten: „An einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission halten wir fest.“ Zusätzlich war dort von einer Zielmarke „15 Euro im Jahr 2026“ die Rede, der Beschluss wurde aber überwiegend so verstanden, dass es keine Gesetzesänderung geben solle, da das Ziel auch durch einen autonomen Beschluss der Kommission „erreichbar“ sei.
Die nun in Rede stehende Regeländerung wäre, gemessen am Diskussionsstand der Ampelkoalition, ein Ruck nach links und ginge streng genommen sogar über Forderungen der SPD im Wahlkampf hinaus.
Wie Mindestlohn und Bürgergeld zusammenhängen
Offenbar sucht die Partei auf diese Weise einen Ausgleich für politische Schwierigkeiten, die sie mit verschärften Regeln für Bürgergeldbezieher hat. Auf solche Verschärfungen hatte die Union großen Wert gelegt. Nun gelten dazu ausweislich des Papiers tatsächlich mehrere Punkte als „geeint“, darunter die Aussage: „Sanktionen müssen schneller, einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden können.“ Schon im Sondierungspapier war festgehalten worden, dass gegen hartnäckige Verweigerer „ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen werden“ solle.
Andere von der Ampel eingeführte Änderungen sollen demnach ebenfalls zurückgenommen werden. Das betrifft neben dem Namen – statt „Bürgergeld“ künftig wieder „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ – den Mechanismus der jährlichen Erhöhungen. Anstelle eines technischen Prognosewerts soll dabei für die Teuerung wieder die tatsächliche Inflation in den vorausgegangenen zwölf Monaten angesetzt werden. Die Ampel hatte dies als Reaktion auf die Preisschübe nach Putins Angriff auf die Ukraine geändert. Bei niedrigen und wenig schwankenden Inflationsraten unterscheiden sich die Ergebnisse beider Berechnungsmethoden kaum.
Einschränkungen planen die Unterhändler im Hinblick auf Freibeträge für Hilfebezieher. Wer Vermögen hat, soll dieses künftig wieder bis auf einen Mindestbetrag aufbrauchen müssen, bevor er staatliche Grundsicherung erhält. Die Obergrenzen dieses „Schonvermögens“ sollen nun aber „nach Lebensleistung“ gestaffelt werden; wer als älterer Arbeitnehmer in Dauerarbeitslosigkeit gerät, könnte mehr Vermögen behalten als Berufseinsteiger und Flüchtlinge. Überdies sollen die Jobcenter mehr Spielraum erhalten, die Kostenübernahme für „unverhältnismäßig“ teure Wohnungen zu begrenzen. Unterm Strich wären die Regeln damit wieder strenger als vor der Bürgergeldreform der Ampel, aber milder als mit „Hartz IV“ vor den Lockerungen, die Schwarz-Rot in der Corona-Krise beschlossen hat.
In der Rentenpolitik hingegen hat die Arbeitsgruppe wie beim Mindestlohn keine Einigung erzielt und ihren Auftrag an die höhere Ebene der Steuerungsgruppe zurückgespielt. So beharrt die SPD darauf, den Demographiefaktor in der Formel für die jährlichen Rentenerhöhungen gesetzlich auszuschalten, damit die Renten auch im Fall fortdauernd hoher Arbeitslosigkeit stärker steigen, als es nach heutiger Rechtslage der Fall wäre. Die Union, die zeitweilig ebenfalls damit liebäugelte, hat dem aber bisher keine Zustimmung erteilt.
Etwas anders verhält es sich mit der weiteren Erhöhung der sogenannten Mütterrente, welche die CSU in der Sondierung durchgesetzt hatte und die laut Rentenversicherung rund fünf Milliarden Euro jährlich kostet: Ausweislich des Papiers hat die SPD keine Einwände gegen die Erhöhung, sie pocht nur darauf, dass diese aus Steuermitteln finanziert wird. Das ist auch die fachliche Position der Rentenversicherung, da die Mütterrente als „nicht beitragsgedeckte“ Leistung zählt – sie wird für Erziehungszeiten gewährt, in denen Versicherte keine Beiträge bezahlt haben.
Im Papier ist diese Forderung aber rot markiert, die Union ist demnach anderer Ansicht. Daraus lässt sich schließen, dass sie eine Finanzierung über höhere Rentenbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer anstrebt. Das stünde jedoch im Konflikt mit dem Ziel, den Anstieg der Arbeits- und Lohnnebenkosten zu dämpfen. Die Summe der Sozialbeiträge, für die früher eine Obergrenze von 40 Prozent des Bruttolohns galt, droht aktuellen Prognosen zufolge noch in dieser Legislaturperiode auf mehr als 45 Prozent zu steigen.