Interaktives Periodensystem – spielerisch Chemie lernen

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Am Periodensystem der chemischen Elemente kommt zumindest in der Schule niemand vorbei. Es handelt sich um einen echten Klassiker, wurde eine erste Form davon bereits 1869 von dem russischen Chemiker Dmitri Mendelejew vorgestellt. Immer wieder versuchen sich Web-Entwickler daran, das Periodensystem interaktiv zu gestalten. Eine besonders gelungene und vor Informationen nachgerade berstende Fassung ist unter www.ptable.com zu finden. Beim Start der Seite sehen Sie die klassische Ansicht, wie man sie auch aus Schulbüchern kennt. Doch das ist noch längst nicht alles: Wenn Sie mit dem Mauszeiger über die Kästchen der einzelnen Elemente fahren, sehen Sie in der linken Spalte eine Vielzahl von Informationen zum jeweiligen Element.

Außerdem können Sie sich auf einen Klick die verschiedenen Untergruppen wie die Übergangsmetalle oder die Actinoide anzeigen lassen. Oder Sie stellen über den virtuellen Schieberegler eine beliebige Temperatur ein und erfahren, welche Elemente bei dieser Temperatur fest, flüssig oder gasförmig sind. Die horizontale Topnavigation hält weitere schöne Spielzeuge parat. So können Sie sich die jeweilige Elektronenkonfiguration in der Atomhülle anzeigen lassen – oder alle bekannten Isotope. Versuchen Sie es doch mal mit dem Zinn! Besonders interessant ist die Rubrik „Verbindungen“. Hier können Sie mit „Drag and Drop“ mehrere Elemente in einen Kasten ziehen und sich anzeigen lassen, welche Verbindungen aus den ausgewählten Elementen entstehen können. Eine gelungene Visualisierung, die das vermeintlich trockene Thema anschaulich und lehrreich darstellt.

Nun unsere Frage: Welches Element aus der Gruppe der Lanthanoide ist nach einer Figur der griechischen Mythologie benannt? Senden Sie Ihre Lösung bitte an [email protected]. Wir verlosen einen eBook-Gutschein im Wert von 25 Euro.

Einsendeschluss ist der 2. April 2025, 21 Uhr. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird schriftlich benachrichtigt. Die Lösung des Rätsels der vergangenen Woche war „§ 238 StGB“.