Marine Le Pen darf nach Schuldspruch nicht mehr bei Wahlen antreten

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Die rechtspopulistische französische Politikerin Marine Le Pen ist in der Affäre um die Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament für schuldig befunden worden. Das Gericht entzog ihr das passive Wahlrecht. Diese Strafe trete umgehend in Kraft, urteilte die Richterin am Montag in Paris. Dies bedeutet, dass das Verbot auch im Fall einer Berufung zunächst weiter bestehen bleibt. Le Pen wird somit wohl nicht bei der Präsidentenwahl 2027 als Kandidatin antreten können.

Während der Urteilsverkündung verließ die Politikerin den Gerichtssaal in Paris. Es wird erwartet, dass Le Pen gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Es dürfte ein langer Weg durch die gerichtlichen Instanzen folgen. Neben Le Pen wurden acht weitere Europaabgeordnete ihrer Partei für schuldig befunden. 

„Es ist mein politischer Tod, der gefordert wird“

Angeklagt war Le Pen wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von EU-Geldern. Zwölf Jahre lang, zwischen 2004 und 2016, hatte Le Pens Partei Mitarbeiter aus der Kasse des Europaparlaments bezahlt, obwohl diese in Wirklichkeit in der Parteizentrale in Paris arbeiteten. Der Schaden beläuft sich auf gut sieben Millionen Euro. Als Parteivorsitzende trug Le Pen die Verantwortung für dieses System. 

In dem Prozess, der zwei Monate gedauert hatte, hatte sie von Beginn an erklärt, sich keiner Schuld bewusst zu sein. Die Assistenten der EU-Parlamentarier seien nicht einzelnen Abgeordneten zugeordnet gewesen, sondern hätten einen Pool gebildet.

Durch ein 2016 im Zuge eines Korruptionsskandals erlassenes Gesetz wird jeder Mandatsträger, der wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt wird, nach einem rechtskräftigen Urteil obligatorisch von den nächsten Wahlen ausgeschlossen. Das gilt für Bürgermeister wie für Präsidentschaftskandidaten.

„Es ist mein politischer Tod, der gefordert wird mit vorläufiger Vollstreckung, und das ist, glaube ich, von Anfang an das Ziel dieser Operation“, hatte Le Pen auf die Forderung der Anklage reagiert, sie sofort von der Wahl für politische Ämter auszuschließen.

Auslöser der Ermittlungen war ein Organigramm der Partei gewesen, in dem Assistenten von EU-Parlamentariern auf Posten aufgeführt waren, die mit ihrem offiziellen Job nicht vereinbar waren. Die französische Staatsanwaltschaft hatte Le Pen vorgeworfen, das bereits von ihrem Vater Jean-Marie Le Pen angelegte „System“ aufgebaut zu haben, um die Gehälter der Parlamentsassistenten zur Sanierung der maroden Parteifinanzen zu nutzen.