Die Sicherheitsvorkehrungen im Verfahren gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette bleiben vorerst bestehen. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Verden vor Beginn des zweiten Verhandlungstages am Dienstag in Celle mit. Weder die Angeklagte selbst noch ihre Verteidiger seien bisher gegen die Sicherheitsvorkehrungen vorgegangen – trotz ihrer Kritik daran. Die Maßnahmen würden vom Gericht verfahrensspezifisch angeordnet und fortlaufend überprüft, dagegen könne jederzeit rechtlich vorgegangen werden, fuhr der Sprecher fort. „Das ist bislang noch nicht geschehen.“
In einem Statement zur Prozesseröffnung hatte Klette vor einer Woche die in ihren Augen „wirre und hysterische Sicherheitsvorkehrung“ für den Prozess kritisiert. Aus Sicherheitsgründen wird zunächst nicht in Verden, sondern im Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts (OLG) Celle verhandelt. Die Verteidigung argumentierte, gegen die 66 Jahre alte Klette sei kein fairer, rechtsstaatlicher Prozess möglich,allein das Ausmaß der Sicherheitsmaßnahmen weise Anzeichen eines Terrorismusverfahrens und damit einer Vorverurteilung Klettes auf.
Der Prozess hatte unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen begonnen, zahlreiche Einsatzkräfte sicherten das Oberlandesgericht Celle ab. Vor den Eingängen standen Justizbeamte und Polizisten mit Maschinenpistolen.
Klette vor mehr als einem Jahr festgenommen
Die Staatsanwaltschaft wirft Klette vor, mit den ehemaligen RAF-Terroristen Burkhard Garweg (56) und Ernst-Volker Staub (70) Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen zu haben. Dabei sollen sie mehr als 2,7 Millionen Euro für ihr Leben im Untergrund erbeutet haben. Polizisten hatten die Angeklagte vor mehr als einem Jahr in Berlin festgenommen; ihre mutmaßlichen Komplizen sind weiter auf der Flucht. Im Prozess geht es um versuchten Mord, unerlaubten Waffenbesitz sowie versuchten und vollendeten schweren Raub.
Klette wird der dritten Generation der linksterroristischen Roten Armee Fraktion (RAF) zugerechnet. Wegen dreier RAF-Taten besteht auch ein Haftbefehl der Bundesanwaltschaft gegen die gebürtige Karlsruherin, unter anderem wegen versuchten Mordes. Diese Vorwürfe sind aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens vor dem Landgericht.
Das Verfahren sei vor allem aus Platzgründen in Celle begonnen worden, sagte der Gerichtssprecher. Es habe in Verden keinen ausreichend großen Saal gegeben, dieser sei aber erfolgreich „organisiert“ worden und befinde sich derzeit im Umbau. Er gehe davon aus, dass ab Ende Mai, spätestens im Laufe des Juni in Verden verhandelt werden könne.