Die EU-Kommission will in den nächsten fünf Jahren die Mandate ihrer Behörden Europol und Frontex ausweiten und prüfen, wie Ermittler auf verschlüsselte Daten zugreifen können. Sie könnte auch einen neuen Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung unternehmen. Außerdem soll der Kampf gegen das organisierte Verbrechen intensiviert werden. Das geht aus der neuen Strategie für die innere Sicherheit der Union hervor, die am Dienstag von Innenkommissar Magnus Brunner vorgestellt wurde.
Die Polizeibehörde Europol soll demnach in eine „wirklich operative Polizeibehörde“ mit mehr Ressourcen umgewandelt werden, wie es in der Strategie heißt. Bisher darf die Behörde mit Sitz in Den Haag in Fällen grenzüberschreitender Kriminalität tätig werden, die sich auf Terrorismus, Rauschgifthandel, Geldwäsche, Kindesmissbrauch und illegalen Waffenhandel beziehen. Künftig sollen neue Gefahren wie Sabotage, hybride Bedrohungen und Desinformation hinzukommen.
Damit zieht die Kommission eine Konsequenz aus dem jüngsten Europol-Bericht zur organisierten Kriminalität. Dieser hatte ergeben, dass kriminelle Banden immer öfter im Auftrag staatlicher Auftraggeber, namentlich Russlands, tätig werden. Allerdings soll es dabei bleiben, dass Europol Ermittlungen nationaler Behörden nur unterstützt und koordiniert, nicht aber selbst leitet.
Frontex soll Aufklärungstechnologie bekommen
Auch das Mandat der Grenzschutzbehörde Frontex soll verstärkt werden. So soll sich die Zahl der Mitarbeiter auf 30.000 verdreifachen, wie es Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen versprochen hatte. Ob dazu dann auch exekutive Kompetenzen gehören, so dass Frontex-Beamte nationale Grenzschützer ersetzen können, bleibt offen. Die Behörde soll bis 2027 mit Aufklärungstechnologie ausgestattet werden, darunter Satellitenüberwachung.
Innenkommissar Brunner will auch zwei heiße Eisen anfassen, die sowohl unter den Staaten als auch im Parlament hoch umstritten sind. Das betrifft zum einen den Zugang zu verschlüsselten Daten. Seine Vorgängerin Ylva Johansson war mit dem Versuch gescheitert, den verschlüsselten Datenverkehr über Messengerdienste auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu scannen. Die Mitgliedstaaten konnten sich in drei Jahre währenden Verhandlungen nicht auf einen gemeinsamen Ansatz verständigen, eine Verordnung zum Kampf gegen Kindesmissbrauch im Internet liegt auf Eis. Brunner will nun die nationalen Gesetzesbestimmungen und technische Optionen prüfen, um dann einen neuen Dialog über eine europäische Regelung zu führen.
Ein ähnliches Vorgehen plant der österreichische Kommissar bei der Vorratsdatenspeicherung. Der EuGH hatte 2014 eine Richtlinie dazu aufgehoben, weil sie gegen das Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre und auf den Schutz personenbezogener Daten verstieß. Daraufhin war auch die nationale deutsche Regelung faktisch ausgesetzt worden. Allerdings revidierte der EuGH seine restriktive Linie, als er 2024 die anlasslose Speicherung von IP-Adressen in allgemeinen Fällen der Strafverfolgung für zulässig erklärte.