Beschleunigtes Berufungsverfahren für Marine Le Pen

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Als „sehr gute Nachricht“ hat Marine Le Pen die Ankündigung des zuständigen Berufungsgerichts in Paris über ein beschleunigtes Berufungsverfahren bezeichnet. Ihr Fall solle „innerhalb von Fristen, die eine Entscheidung im Sommer 2026 ermöglichen“ geprüft werden, teilte das Berufungsgericht in Paris in einem Kommuniqué mit. Das bedeutet nach Einschätzung von Juristen, dass der Berufungsprozess bereits zum Jahresbeginn 2026 stattfinden könnte.

Im Falle eines Freispruchs in zweiter Instanz würde dies Le Pen ermöglichen, bei den Präsidentschaftswahlen im Frühjahr 2027 anzutreten. Sollte das Berufungsgericht hingegen das Urteil bestätigen, bliebe der Entzug des passiven Wahlrechts in Kraft.

Le Pen wurde am Montag in erster Instanz wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder zu einer Haftstrafe von vier Jahren, davon zwei auf Bewährung verurteilt. Die Haftstrafe kann mit einer elektronischen Fußfessel verbüßt werden. Zudem wurde sie zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt. Die Nebenstrafe, der Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre, wurde mit sofortiger Wirkung vollstreckt. Le Pen behält ihr Abgeordnetenmandat und kann weiterhin den Fraktionsvorsitz ausüben, aber darf in den nächsten fünf Jahren nicht für ein Wahlamt kandidieren.

Klage am obersten Gericht

Die 56 Jahre alte Rechtspopulistin hat nach eigenen Worten auch den Verfassungsrat angerufen, ein mit dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vergleichbares oberstes Gericht. Le Pen machte von der Möglichkeit Gebrauch, sich mit einer sogenannten vorrangigen Verfassungsfrage an das hohe Gericht zu wenden. Sie klagt auf „Unvereinbarkeit einer Entscheidung über die Unwählbarkeit mit sofortiger Vollstreckung mit der in der Verfassung verankerten Freiheit der Wähler.“

Le Pen hatte den umstrittenen neuen Verfassungsratspräsidenten Richard Ferrand im parlamentarischen Bestätigungsprozess überraschend unterstützt. Der ehemalige Sozialist und Vertraute von Präsident Emmanuel Macron wurde Mitte Februar denkbar knapp vom Parlament bestätigt. Damals entstanden Gerüchte, Le Pen wolle sich mit ihrer Billigung das Wohlwollen des Verfassungsrates sichern.

Die Fraktionsvorsitzende der Linkspartei LFI, Mathilde Panot, behauptete, Le Pen habe einen „Geheimpakt“ mit Ferrand geschlossen. Ferrand erhielt bei der Abstimmung in den Rechtsausschüssen der Nationalversammlung und des Senats 58 Gegenstimmen, bei 59 Gegenstimmen wäre seine Nominierung gescheitert.

Le Pen rief zudem den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte um „einstweiligen Rechtsschutz“ an. Sie machte geltend, dass das Urteil „einen nicht wiedergutzumachenden Schaden verursacht“. In der Vergangenheit hatte Le Pen stets harsche Kritik am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geübt und angekündigt, im Falle ihres Wahlsiegs werde Frankreich die Rechtsprechung in der Asyl- und Immigrationsfrage nicht mehr befolgen.

Eine „Atombombe“ gegen Le Pen?

Für diesen Sonntag hat der Rassemblement National Proteste gegen die „Demokratie-Verweigerung“ auf dem Place Vauban hinter dem Invalidendom angekündigt. Le Pen hat wiederholt eine „Tyrannei der Richter“ beklagt und bei einer Pressekonferenz behauptet, „das Justizsystem“ habe zur „Atombombe“ gegriffen, um sie zu vernichten. Sie fügte hinzu: „Wenn es eine so mächtige Waffe gegen uns einsetzt, dann offensichtlich, weil wir im Begriff sind, Wahlen zu gewinnen.“

Justizminister Gérald Darmanin nahm Richter und Staatsanwälte gegen die Angriffe in Schutz. „In einem demokratischen Rechtsstaat darf sich die Kritik an einer Gerichtsentscheidung keinesfalls in Drohungen gegenüber Richtern äußern“, sagte er. Die Vorsitzende Richterin Bénédicte de Perthuis wurde in den sozialen Netzwerken mit Morddrohungen überhäuft, zudem wurde ihre Privatanschrift preisgegeben. Der Personenschutz musste auch für die Staatsanwälte erhöht werden.

Auch Premierminister Francois Bayrou sagte, er unterstütze „bedingungslos“ die Richter und Staatsanwälte. „Die Entscheidung wurde nach einem fairen Verfahren, einer zweimonatigen kontradiktorischen Debatte und einer jahrelangen Untersuchung getroffen“, sagte der Generalstaatsanwalt am Kassationsgericht, Rémy Heitz. Er sprach von „inakzeptablen Äußerungen“ und einem Angriff auf die Grundlagen des Rechtsstaates. Der Oberste Rat der Magistratur (CSM), die Aufsichtsbehörde der Richter und Staatsanwälte, äußerte in einem Kommuniqué „Besorgnis“. Persönliche Drohungen gegen Richter seien in einer demokratischen Gesellschaft nicht akzeptabel. „Wer die Justiz angreift, greift die Grundfesten unserer Demokratie an“, mahnte der Vorsitzende Richter des Kassationsgerichtes, Christophe Soulard.

Der rechte Abgeordnete Eric Ciotti, ein RN-Bündnispartner, kündigte einen Gesetzesvorschlag zur Abschaffung von Unwählbarkeitsstrafen mit sofortiger Vollstreckung. Es gehe darum, diese Form von „politischen Todesstrafen“ abzuschaffen, sagte Ciotti.