Die Regierung in Thüringen wird zukünftig Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten nicht mehr auf die Kommunen verteilen. Flüchtlinge aus zehn Staaten sollen in Zukunft so lange in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes bleiben, bis sie nach Abschluss ihres Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zurückgeführt würden. Das teilte das Justiz- und Migrationsministerium in Erfurt am Mittwoch mit, das eine entsprechende Anweisung erlassen hat. Eine ähnliche Regelung gilt bisher schon in Bayern. Dort müssen Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern bis zum Entscheid über ihren Asylantrag in sogenannten ANKER-Zentren leben.
Die Thüringer Brombeer-Regierung aus CDU, BSW und SPD hatte eine Wende in der Migrationspolitik des Bundeslandes angekündigt. Migrationsministerin Beate Meißner (CDU) nannte die Anweisung am Mittwoch einen wichtigen Schritt, um dieses Ziel zu erreichen. Es gehe darum, die Landkreise und kreisfreien Städte zu entlasten.
Betroffen sind Flüchtlinge aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, der Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien. Langfristig sei geplant, dass auch weitere Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive „bis zu deren Abschiebung“ in Aufnahmeeinrichtungen des Landes bleiben.
Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) hatte in dieser Woche zudem die landesweite Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber im ersten Halbjahr in Aussicht gestellt. Auch soll eine Zentrale Ausländerbehörde in Thüringen geschaffen werden. Die Regierung will zudem eigene Abschiebehaftplätze in Thüringen schaffen. Zwar ist wegen des Widerstands der Linksfraktion, die für eine Mehrheit im Landtag gebraucht wird, kein eigener Haushaltstitel dafür vorgesehen. Doch soll das Projekt aus Mitteln des Justizministeriums finanziert werden.