Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hat Pläne aus der Unionsfraktion für die Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Atomkraftwerke als realitätsfern kritisiert. Der Rückbau der betroffenen Meiler laufe „mit vollen Tempo“, sagt Lemke dem „Spiegel“ nach Angaben vom Mittwoch. Dass dabei auch ins Spiel gebracht werde, den Staat zum Betreiber und Eigentümer alter Atomkraftwerke zu machen, sei „eine geradezu irrwitzige Idee“. Lemke verwies dabei auf die „ökonomischen, rechtlichen und sicherheitstechnischen Risiken“.
Das „Handelsblatt“ hatte am Dienstag über ein Papier aus der Unionsfraktion zur Wiederinbetriebnahme von sechs stillgelegten Kernkraftwerken berichtet. Demnach solle eine Prüfung ergeben, ob diese technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll sei. Werde dies bejaht, könne auch der Staat die AKW übernehmen, wenn die Betreiberunternehmen daran kein Interesse hätten. Der Rückbau der AKW soll den Angaben zufolge bis zum Ende der Prüfung „umgehend gestoppt“ werden.
Kritik an dem Vorschlag kam auch von Grünen-Chefin Franziska Brantner. Sie warf CDU-Chef Friedrich Merz und dem CSU-Vorsitzenden Markus Söder vor zu wissen, dass sich die Rückkehr zur Atomkraft nicht rechne. „Das ist keine Marktwirtschaft, sondern Ideologie“, erklärte Brantner im Online-Dienst X und kritisierte „ein teures Rückwärtsmanöver“.
Laut „Spiegel“ hat Lemkes Ministerium als Reaktion auf den Unionsvorschlag in einem internen Papier alle Hürden für ein Wiederhochfahren der AKW zusammengetragen. „Es ist davon auszugehen, dass in den Atomkraftwerken wesentliche Teile bereits technisch nicht mehr funktionsfähig sind oder irreversibel durch Rausschneiden abgebaut sind und somit ersetzt werden müssten“, heißt es darin dem Magazin zufolge. Im Atomgesetz sei zudem geregelt, dass Atomkraftwerke unverzüglich nach dem Ende des Leistungsbetriebs abgebaut werden müssten.
„Das bedeutet, dass selbst für den Stopp des Rückbaus eine Änderung des Atomgesetzes notwendig wäre“, zitierte der „Spiegel“ weiter aus dem Papier. Ab einem gewissen Abbaustadium dürfte demnach die Wiedererrichtung der jeweiligen Anlage gar „als Neubau einzustufen sein“, was ein Genehmigungsverfahren nochmals stark verkomplizieren würde.
Die Stilllegungsplanung und der begonnene Rückbau hätten zudem „bereits Kosten verursacht“, heißt es weiter. Die ehemaligen Betreiber dürften demnach den Rückbau daher nicht freiwillig stoppen, zumindest nicht ohne finanziellen Ausgleich. Bei einer möglichen Wiederinbetriebnahme würden zahlreiche weitere Kosten entstehen, etwa durch abermalige Sicherheitsprüfungen, Bauarbeiten, Rekrutierung von qualifiziertem Personal und den Kauf neuer Brennelemente.