Karlsruhe kann das Land nicht retten

9

„Das Bundesverfassungsgericht!“ Wenn der Saaldiener die Flügeltür öffnet und feierlich die Richterinnen und Richter in ihren roten Roben ankündigt, erheben sich alle von ihren Sitzen, auch Regierungs- und Parlamentsvertreter. In Karlsruhe residiert eines der mächtigsten Verfassungsgerichte der Welt. Und die Hoffnungen, die auf ihm lasten, sind oft gewaltig. Ob Sicherheit, Wirtschaft oder Umwelt – alles, worauf es für die Zukunft Deutschlands ankommt, scheint bedroht oder bröckelt schon. Symbolträchtig ist die Sperrung der maroden Ringautobahnbrücke in Berlin, einer der wichtigsten Verkehrsadern der Hauptstadt. Das Bundesverfassungsgericht, die „Residenz des Rechts“ am gepflegten Karlsruher Schlossgarten, erscheint dagegen wie eine Rettungsinsel.

„Karlsruhe“ soll das Klima retten. Entscheidungen über mehrere Verfassungsbeschwerden von Klimaschützern gegen die neue, sektorenübergreifende Gesamtrechnung im Bundesklimaschutzgesetz sind für dieses Jahr angekündigt. Dann dürfte sich zeigen, ob das Gericht seine heikle Wächterrolle über den Ausstoß von Treibhausgasen weiter ausbaut. Auch zur politischen Großbaustelle der Verteidigungspolitik stehen mehrere verfassungsgerichtliche Entscheidungen an. Selbst zu den Missständen im deutschen Rettungsdienst gibt es mittlerweile eine „Patientenakte“ in Form einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

Gefahren drohen auch durch schwache Regierungen

Man könnte meinen, je stärker die Regierung, desto mehr seien die Karlsruher Kontrolleure gefordert. Doch spätestens seit dem Haushaltsurteil von 2023, welches die finanzielle Handlungsunfähigkeit der Ampel innerhalb der Grenzen des Grundgesetzes offenbarte, ist klar: Gefahren drohen auch durch schwache Regierungen. Nur noch mit Geld vermochten SPD, Grüne und FDP ihre politischen Differenzen zu überbrücken. Aber dann brach die Koalition auseinander, weil die Umwidmung der Corona-Milliarden für den Klimaschutz keinen Rückhalt in der Verfassung fand.

Die Schuld an dem Desaster trägt nicht Karlsruhe, wie manche hartnäckig behaupten. Der Zweite Senat hatte die Ampelregierung gleich eines dreifachen Verfassungsbruchs überführt. Manche Ampelnostalgiker verbreiteten gleichwohl die Mär, die Verfassungshüter seien zu streng gewesen. Dahinter verbirgt sich eine liederliche Einstellung zur Finanzverfassung. Das Finanzgebaren der Ampel war keine bloße Trickserei, die Nachsicht verdient hätte.

Die deutsche Finanzverfassung ist zweifellos defizitär, etwa weil in den gegenwärtigen Bund-Länder-Beziehungen falsche ökonomische Anreize gesetzt werden. Die Grundgesetzänderungen für Verteidigung und Infrastrukturvorhaben waren ein politisches Notpflaster. Strukturelle Mängel der Finanzverfassung wurden dadurch nicht etwa behoben, sondern verstärkt.

Union und SPD haben die falsche Lehre gezogen

Karlsruhe hatte in seinem Urteil von 2023 auf Einhaltung der Haushaltsgrundsätze bestanden. Bedauerlicherweise haben die angehenden Koalitionäre Union und SPD daraus die falsche Lehre gezogen. Statt endlich Prioritäten zu setzen und die Sicherung von Infrastruktur aus dem Kernhaushalt zu finanzieren, wurde ein gigantischer Schuldenberg in der Verfassung verankert. Der dringend gebotene Reformkurs hingegen ist in den Koalitionsverhandlungen bisher nicht erkennbar. Das ist deprimierend.

Aber es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts, politsche Fehlentscheidungen zu verhindern oder zu korrigieren. Die Wächter des Grundgesetzes haben den Auftrag, der Politik äußerste Grenzen aufzuzeigen. Das Verfassungsgericht selbst hat im Urteil zum Solidaritätszuschlag jüngst mit Nachdruck daran erinnert, dass das Budgetrecht das Königsrecht des Parlaments ist.

Gerade in politisch besonders schwierigen Zeiten handeln die Verfassungshüter weise, wenn sie sich zurücknehmen, mag der Druck auch groß sein, „Karlsruhe“ müsse nun endlich durchgreifen. Aber selbst Ökonomen sind uneins darüber, ob dem Bund weiterhin finanzielle Sonderlasten durch die deutsche Wiedervereinigung entstehen. Deswegen war es keine Drückebergerei, dass der Zweite Senat auch 35 Jahre nach dem Mauerfall nicht das Aus für den „Soli“ befahl. Die Verfassung lässt viel Spielraum – auch für jahrzehntelange Fehlentwicklungen wie das Festhalten am „Soli“.

So groß die Sehnsucht auch ist, Deutschland möge endlich wieder Tritt fassen: Unter den roten Roben verbirgt sich kein Team von Superhelden, welches das Land auf Kurs bringt. Vernünftige Politik kann selbst das mächtige Bundesverfassungsgericht nicht erzwingen.