Netanjahu dankt Orbán für Ungarns Rückzug vom IStGH

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Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat die Entscheidung Ungarns, sich vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zurückzuziehen, gelobt. „Sie haben gerade eine mutige und prinzipientreue Position zum IStGH eingenommen“, sagte er in Budapest nach einem Treffen mit dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán. „Ich danke Ihnen, Viktor“, fügte der israelische Regierungschef hinzu. „Es ist wichtig, dieser korrupten Organisation die Stirn zu bieten.“ Diese Entscheidung sei „wichtig für alle Demokratien“, sagte Netanjahu, gegen den ein Haftbefehl des IStGH vorliegt. 

Die ungarische Regierung hatte gleichzeitig mit einem Empfang Netanjahus mit militärischen Ehren in Budapest am Donnerstagmorgen mitgeteilt, dass sie den IStGH verlassen wolle. Netanjahu war trotz des internationalen Haftbefehls des IStGH von Orbán eingeladen worden und traf in der Nacht zum Donnerstag am Flughafen Budapest ein.

Am Vormittag schritten die beiden Regierungschefs auf dem Burgberg der ungarischen Hauptstadt eine Ehrenformation der ungarischen Streitkräfte ab. Währenddessen gab Orbáns Amtsminister Gergely Gulyás bekannt, dass Ungarn das Rom-Statut verlassen werde, das den Internationalen Strafgerichtshof begründet.

„Starke moralische Haltung an der Seite Israels“

Das Austrittsverfahren werde noch im Laufe des Donnerstags von der Regierung eingeleitet, sagte Gulyás. Der Austritt werde sich im Rahmen des ungarischen Verfassungsrechts sowie des Völkerrechts bewegen. Einen solchen Schritt hatte der ungarische Außenminister Péter Szijjártó schon im Februar angedeutet. Er bekundete damals seine Unterstützung des amerikanischen Präsidenten Donald Trump, der den IStGH für seinen Haftbefehl unter anderen gegen Netanjahu wegen angeblicher Kriegsverbrechen im Gazakrieg scharf kritisiert hatte. Dem IStGH gehören mehr als 120 Staaten an, darunter alle EU-Mitglieder, nicht aber die USA und Russland.

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Israels Außenminister Gideon Saar lobte Ungarns Ankündigung. Er habe mit Szijjártó ausführlich über diese Frage gesprochen, schrieb Saar auf der Plattform X. Der IStGH habe seine „moralische Autorität verloren, nachdem er in seinem Eifer, Israels Recht auf Selbstverteidigung zu schaden, die Grundprinzipien des internationalen Rechts mit Füßen getreten hat“, befand der israelische Außenminister. Er dankte Orbán und Ungarn für seine „klare und starke moralische Haltung an der Seite Israels und der Grundsätze von Recht und Souveränität“.

Ungarn hat das Rom-Statut 2001 ratifiziert. Damals regierte bereits Orbán in einer ersten Amtszeit, und seine damals noch nationalliberal orientierte Partei Fidesz führte eine Koalitionsmehrheit im ungarischen Parlament. Allerdings hat die ungarische Regierung das Inkrafttreten des Beschlusses zur Ratifizierung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nie offiziell verkündet. Damit begründet sie nun, dass sie sich an den Haager Haftbefehl nicht gebunden fühlt.

Deutschland gehört dem IStGH ohne solche Einschränkungen an. Dennoch hat der CDU-Vorsitzende und Kanzlerkandidat Friedrich Merz offenbar Netanjahu in einem Telefongespräch zugesichert, dass der israelische Regierungschef im Fall eines Besuchs auch in Deutschland nicht festgenommen würde. Öffentlich sagte Merz, man werde „Wege“ finden, eine Festnahme zu vermeiden. In diesem Sinne äußerte sich auch der geschäftsführende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag. „Dass es zu einer Verhaftung kommt, kann ich mir nicht vorstellen“, sagte er auf eine entsprechende Frage.

Ein Austritt aus dem Grundlagenvertrag des Gerichts tritt gemäß dem Rom-Statut erst ein Jahr nach Eingang der schriftlichen Austrittserklärung in Kraft. Auch danach bleiben bestimmte Verpflichtungen bestehen, die ein Vertragsstaat während seiner Mitgliedschaft übernommen hatte. So müsste er weiter mit dem Gericht zusammenarbeiten, wenn die entsprechenden Ermittlungen vor dem Austritt aufgenommen wurden. Wenn ein Staat seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, dann kann das Gericht den Fall der Vertragsstaatenkonferenz vorlegen. Die kann über weitere Maßnahmen entscheiden, beispielsweise eine Befassung der UN. Unmittelbare Durchsetzungsmöglichkeiten gibt es nicht.