Auf die Rote Hilfe kann sich die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette verlassen. Anja Sommerfeld, Vorstandsmitglied des Vereins, erklärte zum Auftakt ihres Strafprozesses, „die gesamte politische Linke“ sei gefordert, „deutlich Position gegen die drohende Gesinnungsjustiz zu beziehen“. Klette ist der Roten Hilfe seit Jahrzehnten verbunden. Sie kam über den Verein mit der RAF in Kontakt.
Als „Gesinnungsjustiz“ beschreibt die Rote Hilfe regelmäßig rechtsstaatliche Verfahren in Deutschland. Sie erweckt den Eindruck, linke Angeklagte könnten generell kein faires Verfahren erwarten. Beschuldigte oder Zeugen sollen gegenüber Richtern und Polizisten schweigen. Selbst wenn kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, unterstützt die Rote Hilfe schweigende Zeugen und erstattet ihnen von Richtern verhängte Ordnungsgelder. Verurteilte Straftäter mit linker Gesinnung können bei der Roten Hilfe eine Erstattung ihrer Straf- und Bußgelder beantragen. Deren Sanktionswirkung wird so ausgehebelt.
Verfassungsschutz: Rote Hilfe unterstützt Gewalt
Die Zahlungen des Vereins haben eine politische Funktion. Seine Regularien sehen vor, dass der Vorstand einen Unterstützungsantrag ablehnen kann, wenn der Antragsteller in einem Strafverfahren eine Aussage macht oder sich entschuldigt. Linksextreme Straftäter werden so ermutigt, bei ihrer Haltung zu bleiben und Mittäter zu schützen. Der Verfassungsschutz schreibt in seinem Jahresbericht, die Rote Hilfe sei mit rund 13.700 Mitgliedern „die größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus“. Sie biete einen „Legitimationsrahmen für die Begehung von Straf- und Gewalttaten“. Auswahl und Begründung ihrer Unterstützungsfälle lasse erkennen, dass sie „die Anwendung von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung nicht nur befürwortet, sondern auch unterstützt“.
Unter den Mitgliedern der Roten Hilfe sind Bundestagsabgeordnete der Linken. Wie viele es sind, ist unklar. Die Parlamentarier sind nicht verpflichtet, eine Mitgliedschaft anzugeben. Auf Internetseiten der Partei lässt sich nachlesen, dass die Abgeordneten Fabian Fahl, Vinzenz Glaser, Jan Köstering, Sahra Mirow und Lea Reisner Mitglied der Roten Hilfe sind. Ihre Fraktionskollegin Isabelle Vandré bekennt sich ebenfalls dazu. Der Abgeordnete Ates Gürpinar schreibt auf seiner Internetseite, Geld an die Rote Hilfe gezahlt zu haben – eine Mitgliedschaft bestreitet er auf Nachfrage nicht.
Party im Wahlkreisbüro
Anders sein Kollege Ferat Koçak: In dessen Wikipedia-Artikel steht zwar ohne Beleg, er sei Mitglied der Roten Hilfe. Sein Mitarbeiter sagt, das treffe aber nicht zu. Nachweisbar ist, dass Koçak, damals Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, im Jahr 2022 zu einer Party mit „Solidrinks und Cocktails“ zugunsten der Roten Hilfe in sein Wahlkreisbüro einlud. Die F.A.Z. hat in den vergangenen Wochen die genannten Abgeordneten für ein Telefonat zur Roten Hilfe angefragt. Köstering und Mirow haben trotz mehrmaliger Nachfrage nicht reagiert. Koçak wollte sich nicht äußern, die übrigen Abgeordneten nur schriftlich antworten.
Die Fragen lauteten unter anderem, seit wann und warum sie Mitglied der Roten Hilfe sind. Außerdem wurden sie um eine Stellungnahme gebeten, wie sie deren Aktivitäten bewerten – etwa das Verweigern von Unterstützung bei Entschuldigung der Täter im Strafverfahren, die Einordnung deutscher Gerichte als „Gesinnungsjustiz“ und das Rote-Hilfe-Statement, die Fahndung nach den flüchtigen früheren RAF-Terroristen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub sei eine „absurde Jagd“. Keiner der Abgeordneten möchte so konkret werden. Ates Gürpinar schreibt, er „bewerte keine einzelnen Äußerungen“. Fahl, Reisner und Vandré antworten wortgleich, Fragen zur konkreten Praxis der Roten Hilfe seien „von der Organisation selbst zu beantworten“.
Misstrauen in den Rechtsstaat
Deren Vorstandsmitglied Sommerfeld schreibt auf F.A.Z.-Anfrage, die Erstattung von Straf- und Bußgeldern sei ein „Zeichen der grundsätzlichen Solidarität mit den von Repression betroffenen linken Aktivist*innen“. Diese sollten zwar über ihre „politische Praxis“ reflektieren, aber nicht vor Gericht. Vinzenz Glaser nimmt zumindest zu einem Aufruf der Roten Hilfe Freiburg Stellung, nach einer Anti-AfD-Demonstration nicht auf Behördenbriefe zu reagieren. Es sei „nicht ungewöhnlich“, dass Rechtshilfevereine dazu rieten, „zunächst keine Angaben zu machen und sich anwaltlich beraten zu lassen“. Der Appell von Glasers Ortsgruppe ging weit darüber hinaus.
Aber warum sind die Abgeordneten in der Roten Hilfe? Fast alle schreiben, deren Beratung sei wichtig. Glaser, Fahl, Reisner und Vandré meinen, die Überstellung von Maja T. nach Ungarn habe gezeigt, wie notwendig faire Verfahren seien. T. war aufgrund einer mutmaßlichen Beteiligung an linksextremen Gewalttaten in Budapest überstellt worden, obwohl das Bundesverfassungsgericht dies danach beanstandete. Den Beitritt der Abgeordneten zur Roten Hilfe dürfte das allenfalls partiell erklären: T. wurde im Juni überstellt. Zumindest Glaser und Vandré sind länger Mitglied. Gürpinar wohl auch. Er würdigt die „Verfahrensbeobachtung“ der Roten Hilfe am Beispiel des Asylbewerbers Oury Jalloh, der 2005 nach einem Brand in einer Dessauer Gewahrsamszelle tot aufgefunden wurde.
Die Abgeordneten verbindet ein tiefes Misstrauen gegenüber der Justiz. Glaser und Reisner verweisen auf Hans Litten, Anwalt der Roten Hilfe in der Weimarer Republik. Für Reisner zeigt sein Schicksal, „wie gefährlich der Kampf gegen staatliche Repression sein kann“. Litten starb 1938 im KZ Dachau. Reisner schreibt, juristischer Beistand bleibe „für politisch Verfolgte essenziell“. Ob sie damit die früheren RAF-Terroristen meint, bleibt offen.