Der Versuch des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD), sein staatlich finanziertes Büro per Gerichtsentscheidung zurückzubekommen, ist gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Donnerstag ein früheres Urteil, wonach Schröder das Büro gestrichen werden durfte. Für eine solche Klage seien Verwaltungsgerichte nicht zuständig, erklärte es zur Begründung.
Schon zuvor machte der Vorsitzende Richter Markus Kenntner in der Verhandlung in Leipzig starke Zweifel an den Erfolgsaussichten der Revision Schröders deutlich. „Wenn der Rechtsstreit verfassungsrechtlicher Art ist, dann dürfen wir darüber nicht entscheiden“, sagte Kenntner: „Wenn es fortwirkende Aufgaben für Schröder geben sollte, dann kommen wir nicht weg von einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit.“
Anwalt: Schröder sei weiter diplomatischer Vermittler
Der Altkanzler will auch 20 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Kanzleramt Büroräume und Mitarbeiter im Deutschen Bundestag gestellt bekommen. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 festgestellt, dass Schröder keine fortwirkende Verpflichtung aus seinem Amt mehr wahrnehme und deshalb sein Büro ruhend gestellt.
Bis zum Sommer 2022 hatte der SPD-Politiker sieben Räume im Bundestag und vier Mitarbeiter zur Verfügung gestellt bekommen. Seitdem sind keine Mitarbeiter, die vom Bundestag bezahlt werden, mehr für Schröder tätig. Das Kanzleramt forderte Schröder außerdem dazu auf, die amtlichen Unterlagen aus seinem Büro an das Kanzleramt zu übergeben.
Schröder erhob deshalb im August 2022 Klage gegen das Kanzleramt, die das Verwaltungsgericht Berlin im Mai 2023 abwies. Die Berufung gegen dieses Urteil wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Juni 2024 zurück.
Ein Anwalt des Altkanzlers sagte in der Verhandlung in Leipzig, es existierten Erwartungen an Schröder, dass er als diplomatischer Vermittler tätig sei, dass er Bürgeranfragen beantworte, Schirmherrschaften übernehme und Unterlagen aus seiner Amtszeit archiviere. Der Entzug von Mitarbeitern und Büros im Jahr 2022 sei eine „willkürliche Entscheidung ohne Sachverhaltsermittlung“ gewesen.