Haarmann gestand schließlich nach tagelangem Verhör. Der Psychiater Ernst Schultze sollte untersuchen, ob er zurechnungsfähig war. Er kam zu dem Schluss, dass Haarmann für seine Taten verantwortlich war. Im Dezember 1924 verurteilte das Landgericht Hannover den Serienmörder zum Tode, am 15. April 1925 wurde er enthauptet. Sein in Formalin eingelegter Kopf lagerte lange in der Göttinger Rechtsmedizin und wurde erst 2014 eingeäschert und anonym bestattet.
Prozess und Urteil sorgten immer wieder für Kritik: An der Zurechnungsfähigkeit Haarmanns zum Zeitpunkt der Morde hätte zumindest gezweifelt werden müssen, schrieb Christine Pozsár, Expertin für forensische Psychiatrie, in “Die Haarmann-Protokolle”. Seine Steuerungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Taten dürfte zumindest erheblich eingeschränkt gewesen sein. Misshandlungen Haarmanns in seiner Kindheit kamen demnach kaum zur Sprache, Krampfanfälle und mögliche organische Schäden nach einer Hirnhautentzündung auch nicht.
Vieles dürfte für immer ungeklärt bleiben: Kannibalismus wurde Haarmann vorgeworfen, aber nie nachgewiesen. Fraglich bleibt auch, wie viele Menschen Haarmann tatsächlich getötet hatte. Götting: “Es spricht sehr viel dafür, dass die Zahl höher ist als die, für die er verurteilt wurde.”