Das wichtigste Handbuch zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), unter Juristen „Kommentar“ genannt, ist der „Grüneberg“. Es erscheint in diesen Tagen in der 84. Auflage. Als wir das Buch zuletzt an dieser Stelle besprachen, am 9. November 2015, hieß es noch „Palandt“. Wir empfahlen eine Umbenennung, denn Otto Palandt war Nationalsozialist. Seit 2021 ist nun Christian Grüneberg, Richter am Bundesgerichtshof, der Namensgeber. Viele Anwälte und Richter kaufen sich jeden Dezember die neue Auflage des „Grüneberg“. Im Jahr 2007 wurde die Auflage mit 50.000 Exemplaren angegeben. Während der Schuldrechtsreform waren es sogar 70.000 Exemplare. Seitdem geht es zurück. Genaue Absatzzahlen gibt der Verlag nicht heraus. Das Buch bleibt ein Bestseller. Stärkstes Kaufargument ist die Einbändigkeit. Mehr als 3283 Seiten sind vollgeschrieben, man verwendet Abkürzungen und Stummelsprache, dazu dünnes Papier, mehr passt nicht hinein. Jede Zeile, die hinzukommt, muss anderswo gekürzt werden. In manchen Jahren kommt sehr viel dazu, wie jüngst beim Personengesellschaftsrecht. Gestrichen werden dann Inhalte mit geringer praktischer Relevanz. Inhalte, die nur noch für Altfälle von Bedeutung sind, wie das Lebenspartnerschaftsgesetz, werden auf die Website ausgelagert.