Das oberste britische Gericht hat die geschlechtlichen Identitäten von Mann und Frau auf ihre biologischen Merkmale beschränkt und geurteilt, eine standesamtliche Bestimmung einer Person, die ihr Geschlecht frei festlegt, entfalte keine legale Wirkung. Die drei Richter des Supreme Courts hatten über eine Bestimmung aus Schottland zu entscheiden, die festlegte, dass in öffentlichen Gremien Frauenquoten gelten sollten. Zur Quote sollten auch jene zählen, die „ihr Leben als Frau führen“ und die ihre individuelle geschlechtliche Bestimmung amtlich registrieren ließen.
Die Richter entschieden hingegen, das britische Gesetz zur Gleichstellung von Männern und Frauen lege eindeutig fest, dass „die Bestimmung des Geschlechtes binär ist; eine Person ist entweder eine Frau oder ein Mann“. Personen, die nach dem Gleichstellungsgesetz eine geschützte Stellung hätten, gehörten notwendigerweise dem gleichen Geschlecht an. Bestimmungen, die auf Frauen zielten, würden also Männer ausschließen. Daher falle eine Person, die sich lediglich mit einem Zertifikat als weiblich habe registrieren lassen, nicht unter die gesetzliche Definition „Frau“.
In Schottland hatten zuvor schon Fälle Aufsehen erregt, in denen Personen, die ihr Geschlecht umwidmen wollten, bestimmte Rechte zu erlangen suchten. So wurde ein wegen zweifacher Vergewaltigung verurteilter Mann, der sich unterdessen als Transfrau identifizierte, nach seiner Verurteilung zunächst in einem Frauengefängnis untergebracht.