Bayern hat erste nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen für Cannabis genehmigt. „Wegen unausweichlicher rechtlicher Zwänge“ hätten nun drei Anbauvereinigungen die Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau bekommen, teilte das Gesundheitsministerium der Deutschen Presse-Agentur mit.
„Die Erteilung von Erlaubnisbescheiden ändert nichts an dem Ziel Bayerns, dass die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken von der neuen Bundesregierung wieder zurückgenommen wird“, erläuterte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). „Die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken war vor allem mit Blick auf den Gesundheits- und Jugendschutz falsch“, unterstrich die Ministerin die bisherige Linie der Staatsregierung. „Das bayerische Gesundheitsministerium setzt darauf, dass dieser Fehler im Rahmen der für den Herbst vereinbarten Evaluierung dieses Gesetzes korrigiert wird.“
Rund drei Dutzend Anträge beim Landesamt
Nach Angaben vom März waren damals beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 37 Anträge auf eine Erlaubnis eingegangen. Davon waren nach damaligem Stand acht Anträge wieder zurückgenommen worden; ein Antrag wurde abgelehnt.
Nach eingehender Prüfung des LGL seien nun drei Erlaubnisse auf Grundlage der Bundesvorschriften zu erteilen, erläuterte das Ministerium. Es handele sich um den „CSC Inntal Raubling“ im Landkreis Rosenheim, den „Exotic Kingdom CSC Fulda“ im Landkreis Bad Kissingen, und „The Marihuana Club Kirchdorf“ im Landkreis Freising, die alle als eingetragene Vereine firmieren.
„Kein Freifahrtschein zum uneingeschränkten Kiffen in Bayern“
„Erlaubnisse für Anbauvereinigungen sind im Übrigen kein Freifahrtschein zum uneingeschränkten Kiffen in Bayern“, unterstrich Gerlach. „Es gelten vielmehr weiterhin strenge Auflagen und Regeln, die wir engmaschig kontrollieren werden.“ Eine Anbauerlaubnis für solche Vereinigungen führe nicht per se dazu, dass sofort Cannabis an Mitglieder abgegeben werden könne. Bevor mit dem Anbau von Cannabis begonnen werden könne, müssten etwa Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für das Grundstück und das Gebäude umgesetzt sowie vom LGL abgenommen werden.
Darüber hinaus liege es in der Verantwortung der Anbauvereinigungen, weitere gesetzliche Vorgaben und Anforderungen zu prüfen und einzuhalten, bevor mit dem Anbau begonnen werde. Das könne zum Beispiel baurechtliche Anforderungen betreffen. „Die zentrale Kontrolleinheit des LGL wird natürlich auch nach Anbaubeginn engmaschige Kontrollen vornehmen“, sagte Gerlach. Dabei gehe es unter anderem um den Gesundheits-, Kindes- und Jugendschutz.
Die harte Linie des Freistaats
Vor rund einem Jahr wurde zum 1. April 2024 der Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen bundesweit legalisiert. Vom 1. Juli an konnten sogenannte Cannabisklubs einen Antrag auf nicht-kommerziellen Anbau in ihrem jeweiligen Bundesland stellen. Die Staatsregierung hatte die Teil-Legalisierung stets kritisiert und mit strengen Regeln einzuschränken versucht. Etwa gilt in Bayern ein komplettes Cannabis-Konsumverbot auf Volksfesten und in Biergärten sowie in einigen Parks.
In anderen Bundesländern waren längst nicht-kommerzielle Anbauvereinigung für Cannabis erteilt worden. Nach einem Bericht der Mediengruppe Ippen Media vom Januar auf Basis einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken waren bis Dezember vergangenen Jahres 83 Anträge positiv beschieden worden. Die meisten Genehmigungen erteilten demnach bis zu diesem Zeitpunkt Niedersachsen (20) und Nordrhein-Westfalen (25). Insgesamt waren im Dezember 349 Anträge offen.
Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hatte bei Anfragen früher darauf verwiesen, dass die Bestimmungen des bundesweiten Cannabisgesetzes eine umfangreiche und zeitaufwendige Prüfung der Antragsunterlagen erforderlich machten.
Rauschgiftkriminalität ging zurück
In Bayern hatte das Landesamt im November das Nein zur Genehmigung des Cannabis Social Club „CSC-Minga“ mit der Satzung des Vereins begründet. Darin stand, dass sich nicht jedes Vereinsmitglied auch tatsächlich aktiv am Anbau beteiligen müsse, sondern alternativ beispielsweise auch bei Social-Media-Aktivitäten helfen könne. Diese Satzung widerspreche den gesetzlichen Vorgaben, schrieb das Amt in seinem Ablehnungsbescheid. Der Verein hatte die Entscheidung in einem offenen Brief „empörend und inakzeptabel“ genannt.
Laut der Kriminalitätsstatistik für Bayern ging die Zahl der Fälle von Rauschgiftkriminalität nach der Teil-Legalisierung zurück. 2024 registrierte die bayerische Polizei insgesamt 31.145 Fälle, was einem Rückgang von rund 39 Prozent gegenüber 2023 entspricht. Bei Cannabis gab es sogar ein Minus von fast 56 Prozent auf 15.270 Fälle.
Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Georg Eisenreich (beide CSU) hatten dennoch gefordert, die Teil-Legalisierung wieder abzuschaffen. Der Rückgang der Rauschgiftkriminalität bedeute für die Polizei nicht eine Entlastung, sagte Herrmann seinerzeit.