Nur fast 500 Syrer nutzten Rückkehrhilfe

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Seit dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad im vergangenen Dezember sind 464 Syrer mit einer finanziellen Förderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt. Das berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland am Donnerstag unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesinnenministeriums.

Demnach umfasst dies aber nicht die Gesamtzahl aller freiwilligen Ausreisen nach Syrien. Berücksichtigt seien nur Fälle, in denen ein Antrag auf Förderung oder Refinanzierung eingereicht worden sei. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) unterstützt seit dem 13. Januar freiwillige Ausreisen nach Syrien im Rahmen eines Bund-Länder-Programms.

Viele Flüchtlinge von 2015 werden eingebürgert

Insgesamt ist die Zahl der in Deutschland lebenden Syrer ist durch Ausreisen, aber auch durch Einbürgerungen zuletzt leicht gesunken. Wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, lebten laut Ausländerzentralregister Ende März 968.899 syrische Staatsangehörige in Deutschland. Einen Monat zuvor, zum Stichtag 28. Februar, hielten sich laut Register noch 972.470 Syrer in Deutschland auf und damit 3.571 mehr.

Der wesentliche Grund für den Rückgang ist, dass viele Flüchtlinge, die in den Jahren 2015 und 2016 eingereist waren jetzt die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Wer deutscher Staatsbürger wird, zählt auch dann nicht mehr als Ausländer, wenn er neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit hat.

Unter den Menschen aus Syrien, die Ende März in Deutschland lebten, waren laut Innenministerium 304.701 Menschen, die als Flüchtlinge anerkannt sind, zudem 4.811 Asylberechtigte und 322.998 Menschen, bei denen subsidiärer Schutz gewährt wurde. Außerdem lebten zum Stichtag 31. März hierzulande 10.729 Ausreisepflichtige aus Syrien, von denen allerdings 9.649 eine Duldung hatten.

Abschiebungen nach Syrien gibt es seit 2012 nicht. In den Fällen, in denen Asylbewerber aus Syrien dennoch Deutschland unter Zwang verlassen müssen, werden sie in ein anderes europäisches Land gebracht, das nach den sogenannten Dublin-Regeln für ihr Asylverfahren zuständig ist.