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Betrüger zocken vermehrt Pflegebedürftige ab
25.04.2025 – 10:27 UhrLesedauer: 2 Min.

Pflegebedürftige werden zunehmend zum Ziel krimineller Aktivitäten, warnen Verbraucherschützer. Eine neue Masche sorgt für besondere Verunsicherung.
Vor einer äußerst perfiden Betrugsmasche warnen Verbraucherschützer derzeit. Laut einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen haben Kriminelle es vermehrt auf pflegebedürftige Personen abgesehen.
Die Betrüger rufen diese an, um ihnen Pflegeleistungen anzubieten, für die normalerweise die Pflegekasse aufkommt und die für die Betroffenen somit kostenlos sind. Die Kriminellen rechnen die Leistungen anschließend von der Kasse ab.
Dabei geben sich die Betrüger meist als offizielle Stellen aus und nutzen das Unwissen der Pflegebedürftigen gezielt aus. Die Betroffenen, häufig alleinlebende und ältere Menschen, wissen oft nicht, wie sie reagieren sollen. Die Folge: Verträge werden unbemerkt abgeschlossen und Leistungen bezogen, die gar nicht benötigt werden. Und die Kasse zahlt.
Welche Leistungen betrifft das? “Besonders häufig werden Pflegekurse für pflegende Angehörige und Pflegeboxen mit sogenannten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch aufgedrängt”, berichtet die Verbraucherzentrale NRW. Dadurch entstehen nicht nur erhebliche finanzielle Schäden für das Pflegesystem. Auch die betroffenen Pflegebedürftigen bleiben oft verunsichert zurück.
Pflegerechtsexpertin Verena Querling erklärt, wie man sich vor solchen Anrufen schützen kann. “Das Wichtigste ist, sofort aufzulegen”, rät sie. Dadurch werde verhindert, dass die Angerufenen in ein Gespräch verwickelt werden und versehentlich oder absichtlich ein Angebot annehmen.
Ist es zu einem Vertragsabschluss gekommen, soll der Betroffene laut Querling sofort Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen, um Zahlungen zu stoppen. Bei Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen sei rechtlicher Beistand ratsam, so die Pflegerechtsexpertin.
Woher die Betrüger die Kontaktdaten der Betroffenen haben, ist unklar. Firmen sind verpflichtet, auf Anfrage Auskunft über gespeicherte Daten zu geben. Betroffene sollten dies schriftlich einfordern und eine Sperrung der Daten verlangen, rät die Verbraucherzentrale NRW weiter.