Staatssekretär scheitert mit Beschwerde gegen Entzug des Doktorgrades

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Der Kieler Justizstaatssekretär Markus Otto Carstens (CDU) ist mit seiner Beschwerde gegen den Entzug seines Doktorgrades vor dem Bundesverwaltungsgericht Österreichs gescheitert. Das Gericht wies seine Beschwerde als unbegründet ab. Die Universität Innsbruck hatte ihm den Doktorgrad 2023 wegen eines Eigenplagiats entzogen. „Es ist zutreffend, dass erstinstanzlich das zuständige Verwaltungsgericht die Entscheidung der Universität Innsbruck bestätigt hat. Hiergegen habe ich Rechtsmittel eingelegt“, sagte Carstens der F.A.Z.. Es handele sich also weiterhin um ein laufendes Verfahren.

In einem von der Universität beauftragten externen Gutachten war festgestellt worden, „dass die Dissertation die von Carstens in Hamburg 2007 eingereichte Masterarbeit ohne jeglichen Hinweis darauf enthält und dadurch die im Rahmen des Studiums an der Universität Innsbruck erbrachten Studienleistungen so umfangreich geschmälert wurden, dass die Entscheidung in den Verfahren in dieser Form zu treffen war“.

Auf Carstens’ Eigenplagiat hatte der Luxemburger Plagiatsexperte Jochen Zenthöfer in der F.A.Z. schon 2022 verwiesen. Er hatte den Entzug des Doktorgrades als eleganten Ausweg der Universität bezeichnet, die so auf die Überprüfung von Fremdplagiaten verzichten konnte.

Carstens ist seit 2022 Staatssekretär im schleswig-holsteinischen Ministerium für Justiz und Gesundheit und hatte seine Masterarbeit selbst veröffentlicht. Der F.A.Z. gegenüber hatte er den Entzug seines Doktorgrades als „rechtswidrig“ bezeichnet und seine Beschwerde angekündigt.