Verfahren gegen drei Personen eingestellt

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Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat das Ermittlungsverfahren wegen möglicher fremdenfeindlicher Umtriebe bei einer Feier auf Sylt abgeschlossen.  Die Verfahren gegen drei Personen seien eingestellt worden, gegen eine Person sei Anklage wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erhoben worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Mitte Mai 2024 hatten mehrere Personen im Außenbereich der Pony-Bar in Kampen zu dem Lied „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino die Worte „Ausländer raus! Deutschland den Deutschen! Ausländer raus!“ gesungen. Eine Person hob dazu den rechten Arm, streckte diesen laut Staatsanwaltschaft zeitweise durch zu einem „winkenden Gruß“ und deutete mit der anderen Hand ein „Hitlerbärtchen“ an. Der Eintritt in die Bar kostete an dem Pfingstwochenende laut „Bild“-Zeitung 150 Euro ohne Getränke. Die Vorfälle hatten bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt.

„Deutschland den Deutschen!“ keine Volksverhetzung

Das Rufen der Parolen „Ausländer raus!“ und „Deutschland den Deutschen!“ erfülle nicht den Straftat­bestand der Volksverhetzung, teilte die Staats­anwaltschaft Flensburg dazu am Montag mit. Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände ließen nach Abschluss der Ermittlungen den zweifelsfreien Rückschluss zu, dass gegen die betroffene Personengruppe nicht nur Vorbehalte und Ablehnung, sondern eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten. Dies wäre demnach aber Voraussetzung für den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Hingegen erfülle der „winkende Gruß“ mit ausgestrecktem Arm unter gleichzeitiger Andeutung eines Hitlerbärtchens den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, so die Staatsanwaltschaft. Deswegen wurde beantragt, den Beschuldigten zu verwarnen, die Verurteilung zu einer Geldstrafe vorzubehalten und ihm als Bewährungsauflage unter anderem eine Geldzahlung von 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung aufzuerlegen.

Eingestellt wurde das Ermittlungsverfahren wegen des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen einen weiteren Beschuldigten, der das Video der Feier in soziale Netzwerke hochgeladen hatte, da dem Beschuldigten in einem anderen Verfahren eine Bestrafung droht, gegen die eine mögliche Bestrafung im Pony-Bar-Verfahren laut Staatsanwaltschaft nicht ins Gewicht fallen würde.