Warum die AfD für den Verfassungsschutz „gesichert rechtsextremistisch“ ist

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist der deutsche Inlandsgeheimdienst. Zusammen mit den Landesämtern für Verfassungsschutz ist es laut Gesetz seine Aufgabe, Informationen zu sammeln über „Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ gerichtet sind. Dabei gibt es drei Stufen, um solche Bestrebungen einzustufen: Prüffall, Verdachtsfall, gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die AfD wurde nun vom Verdachtsfall in die dritte Stufe hochgestuft.

Woran macht der Verfassungsschutz die Hochstufung fest?

An den „zentralen Grundprinzipien der Verfassung“, schreibt die Behörde selbst. Konkret sind das: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip. Geprüft wurde nicht nur die Programmatik der AfD, also welche Politik sie zum Beispiel im Bundestagswahlkampf forderte, sondern auch Äußerungen der Bundespartei und „Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen“ von AfD-Politikern. Bei der mehrere Jahre dauernden Prüfung sei der Geheimdienst zu dem Schluss gekommen, dass das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ der AfD „ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt“. Dieses Verständnis zeige sich in einer „insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung der Partei“, teilten die beiden Vizepräsidenten des Verfassungsschutzes, Sinan Selen und Silke Willems, mit. Der Verfassungsschutz wird derzeit von den beiden geleitet, da der frühere Präsident Thomas Haldenwang das Amt wegen seiner Kandidatur für den Bundestag im November aufgab.

Welche Folgen hat die Hochstufung für die Partei?

Wie auch bei Verdachtsfällen beobachtet der Verfassungsschutz extremistische Bestrebungen – auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Dazu zählen zum Beispiel Observationen einzelner Politiker oder unter bestimmten Bedingungen auch die Überwachung von Telekommunikation, also Anrufen und Chats. Solche Beobachtungen müssen immer verhältnismäßig sein, daran ändert auch die Hochstufung nichts. Aber bei einer nach Auffassung des Verfassungsschutzes gesichert rechtsextremistischen Bestrebung kann die dafür notwendige Abwägung anders ausfallen als bei einem bloßen Verdachtsfall.

Kann die AfD gegen die Hochstufung vorgehen?

Ja. Schon gegen die Einstufung als Verdachtsfall war die Partei vor Gericht gezogen. Im Mai 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die damalige Einschätzung zulässig war. Der Verfassungsschutz verweist nun gerade auf diese Entscheidung. Das Gericht habe damals bestätigt, dass Anhaltspunkte für „von der AfD ausgehende Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgelegen haben“. Nun hätten sich diese Anhaltspunkte „bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet“.

Ist die AfD laut Verfassungsschutz die einzige rechtsextremistische Partei?

Nein, der Geheimdienst stuft auch „Die Heimat“ (vormals „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“, NPD), „DIE RECHTE“ und die Partei „Der III. Weg“ als gesichert rechtsextremistisch ein. Diese Parteien, schreibt der Verfassungsschutz, hätten allenfalls „punktuell“ Wahlerfolge feiern können und verfügten „de facto nur mehr über szeneinterne Bedeutung“.