AfD als “gesichert rechtsextrem” eingestuft
ARD ändert kurzfristig das Programm
02.05.2025 – 16:49 UhrLesedauer: 2 Min.

Die AfD gilt nun als “gesichert rechtsextremistische” Partei. Eine Nachricht, die am Freitag die Schlagzeilen dominierte – und das Programm im Ersten änderte.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die gesamte AfD als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft. Die Behörde begründete diesen Schritt mit einer “die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei”. Damit verschärft sich die offizielle Bewertung der Partei, die zuvor lediglich als Verdachtsfall geführt wurde.
Rund drei Jahre lang hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz intensiv alle Facetten der AfD geprüft – von der Programmatik über Äußerungen der Mitglieder bis hin zu Verbindungen mit rechtsextremistischen Gruppierungen. Das Fazit: “Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar”, heißt es in einer Pressemitteilung.
Ein Thema, das auch die ARD beschäftigt. Der Sender hat am Freitagmittag das Programm für den Abend umgestellt und kurzfristig einen “Brennpunkt” eingeschoben. Die Sondersendung mit dem Titel “AfD ist gesichert rechtsextremistisch – was sind die Folgen?” läuft um 20.15 Uhr nach der “Tagesschau”.
In der Beschreibung des Spezials heißt es: “Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD auf Bundesebene als rechtsextremistisch und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet eingestuft. Welche Folgen diese Einstufung hat, beleuchtet der ‘Brennpunkt’.” Moderiert wird die Sendung von Matthias Deiß.
Durch das eingeschobene Format verschieben sich die eigentlich eingeplanten Filme um zehn Minuten nach hinten. So läuft “Praxis mit Meerblick – Romeo & Julia” mit Hauptdarstellerin Tanja Wedhorn erst um 20.25 Uhr. Auch die “Tagesthemen” im Anschluss, die dieses Mal von Jessy Wellmer moderiert werden, fangen später an, um 21.55 Uhr. Danach zeigt die ARD einen “Tatort” aus dem Jahr 2011.