Wurde der Starkoch vorzeitig aus der Haft entlassen?

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Bilder werfen Fragen auf

Wurde Alfons Schuhbeck vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen?


Aktualisiert am 03.05.2025 – 09:42 UhrLesedauer: 2 Min.

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Alfons Schuhbeck: Der Starkoch müsste sich zurzeit eigentlich im Gefängnis befinden. (Quelle: Matthias Balk/dpa/dpa)

Eigentlich wird Alfons Schuhbeck erst im Oktober 2026 aus der Haft entlassen. Fotos, die den TV-Koch zeigen sollen, entfachen jedoch Gerüchte um eine vorzeitige Entlassung.

Wegen Steuerhinterziehung von 2,3 Millionen Euro wurde Starkoch Alfons Schuhbeck zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt – diese sitzt der mittlerweile 76-Jährige seit August 2023 ab. Dementsprechend müsste Schuhbeck sich derzeit nach wie vor in Haft befinden. Aktuelle Aufnahmen sollen ihn aber in Freiheit zeigen.

Auf Fotos, die der “Bild”-Zeitung vorliegen, ist ein Mann zu sehen, der mit Mundschutz, Cap und Sonnenbrille verhüllt in ein Auto steigt. Dabei soll es sich dem Bericht nach um Alfons Schuhbeck handeln – ob die Bilder wirklich den Koch zeigen, ist allerdings unklar. Laut “Bild”-Informationen soll Schuhbeck bereits seit vier Wochen auf freiem Fuß sein. Das wirft Fragen auf.

Eine t-online-Anfrage an Schuhbecks Anwalt gibt wenig Aufschluss. “Ich bitte um Verständnis, dass wir uns im laufenden Verfahren hierzu nicht äußern”, teilt Norbert Scharf am Samstagmorgen mit.

Eigentlich steht Schuhbeck ab Juni wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung, des Betruges und des Veruntreuens von Arbeitsentgelt erneut vor Gericht. Im Falle einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre. Ebendarum hätten sich die Haftbedingungen für Schuhbeck eigentlich erst verschlechtert, teilte einer der Anwälte “Bild” kürzlich mit.

“Seit der neuen Anklage gegen Herrn Schuhbeck ist es für ihn massiv schlechter geworden. Im Juni beginnt ein neues Verfahren mit offenem Ende, deshalb ist an Annehmlichkeiten wie Hafturlaub nicht zu denken.” Wie passt das zusammen?

Laut “Bild”-Informationen soll die Haftstrafe aus gesundheitlichen Gründen außer Vollzug gesetzt worden sein. Denn aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung braucht Schuhbeck ärztliche Untersuchungen, die in der JVA nicht geleistet werden können, behauptet das Blatt. Die Justiz setze dabei nicht auf Hausarrest oder Kontrolle, sondern auf Vertrauen.

Bestätigt ist dies allerdings nicht. Eine Anfrage von t-online an die entsprechende Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech blieb am Samstag ohne Antwort. Auch die Staatsanwaltschaft München I., die im Fall Schuhbeck eine entsprechende Verfügung verfasst haben müsste, reagierte bislang nicht auf eine Anfrage von t-online.