Die AfD hat am Montagmorgen eine Klage mit Eilantrag gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Das teilte ein Parteisprecher der F.A.Z. auf Anfrage mit. Im Laufe des Vormittags soll die Klageschrift veröffentlicht werden.
Am Tag zuvor hatte die AfD mitgeteilt, sie habe den Verfassungsschutz abgemahnt. Er sollte sich verpflichten, es zu unterlassen, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen, einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen oder zu führen und dies öffentlich bekanntzumachen. Für den Fall, dass die Behörde bis zum Montag, 8 Uhr morgens, keine Unterlassungserklärung unterzeichne, werde man klagen.
Anwalt: „Tatsächliche Anhaltspunkte“ für Entscheidung fehlen
In der Abmahnung schreibt der von der AfD beauftragte Anwalt Christian Conrad, der auch schon das Verfahren gegen die Einstuftung als Verdachtsfall betreut hat, die AfD vertrete keinen verfassungsfeindlichen Volksbegriff und agitiere nicht ausländer- oder islamfeindlich.
Der Verfassungsschutz könne keine „tatsächlichen Anhaltspunkte“ benennen, die eine angebliche „Gewissheit“ belegen würden, dass „verfassungsfeindliche Äußerungen und Verhaltensweisen“ den Charakter der Alternative für Deutschland prägten und die Partei „von einer die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnenden Grundtendenz beherrscht“ werde.
Neben der Hochstufung bewertet der Anwalt auch die Umstände der Bekanntgabe als rechtswidrig. Gleiches gelte für die „Indiskretion“ im Umgang mit dem grundsätzlich unter Verschluss gehaltenen Gutachten, das der Hochstufung zugrunde liegt. Medien hätten etwa die Anzahl der Seiten genannt oder sogar aus dem Gutachten zitiert.
Die Klage der AfD war von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erwartet worden. Am Tag der Bekanntgabe der Hochstufung, dem vergangenen Freitag, sagte sie, am Ende würden unabhängige Gerichte über die Rechtmäßigkeit der Einstufung der AfD entscheiden.