Wer kann Papst werden?
Die formalen Voraussetzungen um Papst zu werden, erfüllen Millionen Männer weltweit, jedenfalls dem Wortlaut des Kirchenrechts nach. Demnach könnte jeder männliche Katholik zum Papst gewählt werden. Allerdings ergibt sich aus dem Zusammenhang, dass nur Papst werden kann, wer zuvor die Bischofsweihe erhalten hat. Denn ein Papst ist Papst, weil er Bischof von Rom ist. Die Bischofsweihe aber können nur zölibatär lebende Männer empfangen, die mindestens 35 Jahre alt sind. Der gewählte Kandidat muss jedoch nicht schon zum Zeitpunkt der Wahl Bischof sein, die Weihe kann auch nach seiner Wahl erfolgen. Soweit die Theorie.
In der Praxis wird der Papst seit Jahrhunderten nur noch aus dem Kreis der Kardinäle gewählt. Der letzte Papst, der vor seiner Wahl nicht den Kardinalsrang besaß, war Urban VI. (1378 bis 1389). Einen Papst, der zum Zeitpunkt seiner Wahl Laie war, also weder Priester noch Bischof, gab es schon seit mehr als 500 Jahren nicht mehr, seit Leo X. (1513 bis 1521). Und dass ein Papst zwar Priester war, nach seiner Wahl aber noch zum Bischof geweiht werden musste, war zuletzt bei Gregor XVI. (1831 bis 1846) der Fall.
Warum werden die Kardinäle eingeschlossen?
Die Kardinäle sind während der Wahlgänge in der Sixtinischen Kapelle im Vatikan eingeschlossen. Die Mahlzeiten nehmen sie im wenige hundert Meter entfernten vatikanischen Gästehaus Santa Marta ein, wo sie auch übernachten. Während des gesamten Konklaves dürfen sie die Zone zwischen diesen beiden Gebäuden nicht verlassen.
Der Brauch ein Wahlgremium einzusperren, ist allerdings keine Erfindung der katholischen Kirche. Das Prozedere stammt ursprünglich aus der italienischen Kommunalpolitik. In einigen Städten ging man dort um die Wende zum 13. Jahrhundert dazu über, die Wahlgremien für die Stadtoberhäupter in verschlossenen Räumen wählen zu lassen. Diese Praxis hat auch die Papstwahl beeinflusst. Papst Gregor X. legte 1274 fest, dass die Papstwähler künftig eingeschlossen werden sollten.
Damit sollte zum einen die Wahl beschleunigt werden – zuvor hatte das Konklave drei Jahre gedauert, von 1268 bis 1271, zum anderen sollte ausgeschlossen werden, dass Außenstehende, weltliche Fürsten, die Bürger des Wahlorts oder andere Einfluss auf die Wahl nehmen. Das Wort „Konklave“ bedeutet so viel wie „abgeschlossener Raum“. Es kommt aus dem Italienischen („conclave“) und leitet sich vom lateinischen „cum clave“ ab, „mit dem Schlüssel“.
Wie setzt sich das Wahlkollegium beim Konklave zusammen?
Zur Papstwahl berechtigt sind alle Kardinäle, die zum Zeitpunkt des Todes von Papst Franziskus das achtzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Das sind derzeit 135, von ihnen sind zwei aus gesundheitlichen Gründen verhindert. Die Kardinäle stammen aus 71 Staaten, so vielen wie nie zuvor. Die größte nationale Gruppe bilden die Italiener mit 17 Kardinälen, aus den Vereinigten Staaten kommen zehn Papstwähler, die drittgrößte Gruppe bilden die sieben Brasilianer, Frankreich und Spanien stellen jeweils fünf Papstwähler, ein spanischer Kardinal nimmt jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht am Konklave teil.

Aus Deutschland kommen drei Kardinäle, der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki, der Münchner Erzbischof Reinhard Marx und der ehemalige Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, Gerhard Ludwig Müller; 2013 waren es noch sechs gewesen. Zum ersten Mal kommt die Mehrheit der Wähler nicht aus Europa. Mit 53 Kardinälen stellt der Kontinent aber weiter die größte Gruppe, aus Lateinamerika und Asien kommen jeweils 23 Kardinäle. Asien ist damit unter den bevölkerungsreichen Kontinenten der mit der größten Zahl von Kardinälen im Verhältnis zur Katholikenzahl, aus Nordamerika (ohne Mexiko) sind 14 Kardinäle wahlberechtigt, Afrika zählt 18 Papstwähler, Australien und Ozeanien vier. 108 Papstwähler wurden von Franziskus ins Kardinalskollegium berufen, 22 und Benedikt XVI. und fünf von Johannes Paul II.
Wie viele Stimmen braucht ein Kandidat, um Papst zu werden?
Zum Papst gewählt ist, wer Zweidrittel der Stimmen auf sich vereinigen kann. Ein Papst soll über einen möglichst breiten Rückhalt verfügen. Sollte nach 34 Wahlgängen kein Kandidat diese Hürde genommen haben, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten, die dann ihr aktives Wahlrecht verlieren, auch in diesem Fall ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Vormittags und nachmittags finden jeweils zwei Wahlgänge statt, nach dem dritten Tag ist eine Pause von bis zu einem Tag vorgesehen. Gewählt wird mit Stimmzetteln, die nach den Wahlgängen verbrannt werden. In den vergangenen 150 Jahren ging es schnell: Kein Konklave dauerte länger als fünf Tage. Franziskus wurde 2013 im fünften Wahlgang am zweiten Tag des Konklaves gewählt, Benedikt XVI. acht Jahre zuvor im vierten Wahlgang ebenfalls am zweiten Tag.
Wie alt sind die Regeln für das Konklave?
Wie alt sind die Regeln für das Konklave? So altehrwürdig, wie es bisweilen den Anschein erweckt, sind die meisten Rituale, die mit dem Konklave verbunden sind, nicht. Der heutige Ablauf einer Papstwahl fußt im Wesentlichen auf den Regeln, die Papst Johannes Paul II. 1996 in einem Schreiben mit dem lateinischen Titel „Universi dominici gregis“ (Hirte der gesamten Herde des Herrn“) erlassen hat.
Das Prozedere hat sich in den vergangenen tausend Jahren häufig verändert. Drei Konstanten sind jedoch seit dem Mittelalter nahezu unverändert geblieben: Seit 1059 gilt, dass nur die Kardinäle den Papst wählen; Paul VI. schränkte das Wahlrecht dann 1970 auf die Kardinäle ein, die unter achtzig Jahren sind. Seit 1274 ist die Papstwahl in einem Konklave vorgeschrieben. Der Weiße Rauch hingegen, der die Wahl eines neuen Papst anzeigt, wird erst seit 1914 verwendet.
Wie geheim ist eine Papstwahl?
Das Konklave hat den Ruf, die geheimste Wahl der Welt zu sein. Die Kardinäle werden vollkommen von der Außenwelt abgeschirmt, sie dürfen nicht telefonieren, nicht das Internet nutzen, keine Zeitungen lesen und auch im Vatikan selbst nicht mit Personen reden, die mit dem Ablauf der Wahl nichts zu tun haben. Weil auch im Vatikan gilt: `Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser`, werden dort während des Konklaves alle Telefon- und Mobilfunknetze abgeschaltet. Selbst das spätere Anfertigen von Notizen zum Konklave, die nur für den eigenen Gebrauch bestimmt sind, ist theoretisch nicht erlaubt.
Das gilt nicht nur für die Kardinäle, sondern auch für das Servicepersonal, etwa der Busfahrer, der die Kardinäle vom Gästehaus Santa Marta zur Sixtinischen Kapelle fährt oder der Koch des Gästehauses. Vor Beginn des Konklaves müssen auch sie „absolute Geheimhaltung gegenüber allen, die nicht zum Kollegium der wahlberechtigten Kardinäle gehören, und zwar auf ewig“ schwören. Die Geheimhaltung erstreckt sich „auf alles, was direkt oder indirekt mit der Wahl und den Abstimmungen für die Wahl des Papstes zu tun hat“. Seit Benedikt XVI. zieht sich jeder, der dagegen verstößt automatisch die Exkommunikation zu.
In der Praxis allerdings wird die Geheimhaltung weniger streng gehandhabt. Papst Franziskus selbst plauderte im Januar 2024 im Interview mit der italienischen Zeitung „La Stampa“ einige Details des Konklaves von 2013 aus. Zum Konklave 2005 tauchte später die Mitschrift eines anonymen Teilnehmers auf, in dem Abstimmungsergebnisse vermerkt waren, die Echtheit des Dokuments konnte jedoch nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden. Aufsehen erregte nach dem Konklave 2005 auch ein Journalist des Fernsehsenders Phoenix, der die Nachricht von der Wahl Joseph Ratzingers per SMS aus dem Vatikan erhielt, bevor sie offiziell bekanntgegeben wurde.
Wie können sich die Kardinäle auf einen Kandidaten verständigen?
Eine Papstwahl ist wenig vorhersehbar. Das liegt auch daran, dass den Kardinälen die bewährten Mittel der Politik nicht zur Verfügung stehen, um eine Mehrheit zu organisieren. Sie müssen sich „jeder Form von Verhandlungen, Verträgen, Versprechen oder sonstiger Verpflichtungen jeder Art enthalten, die sie binden können, einem oder einigen die Stimme zu geben oder zu verweigern“, heißt es in dem Schreiben „Universi dominici gregis“ von Papst Johannes Paul II. Wer dagegen verstößt, zieht sich automatisch die Exkommunikation zu. Ebenso verboten ist es den Kardinälen, „gemeinsame Abmachungen zu treffen mit dem Versprechen, sie für den Fall einzulösen, daß einer von ihnen zum Pontifikat erhoben würde“. Das heißt allerdings nicht, dass sich die Kardinäle nicht über Vorzüge und Nachteile von Kandidaten austauschen dürften.