Aktivistin darf in Deutschland bleiben

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat einer weiteren EU-Bürgerin recht gegeben, der das Landesamt für Einwanderung wegen angeblicher Beteiligung an gewaltsamen propalästinensischen Protesten die Freizügigkeitsrechte abgesprochen hatte. Die Irin darf vorerst in Deutschland bleiben.

Sie soll im vergangenen Jahr an der Besetzung des Präsidiums der Freien Universität beteiligt gewesen sein. Anfang März sprach das Landesamt ihr und zwei weiteren EU-Bürgern nicht nur die Freizügigkeitsrechte ab. Es drohte auch Abschiebungen an und verhängte Einreise- und Aufenthaltsverbote. Dabei handelte die Behörde auf Anweisung der Senatsverwaltung für Inneres, der gegenüber sie zuvor selbst Zweifel geäußert hatte. Diese wurden nun abermals vom Gericht bestätigt. In dessen Beschluss ist von „durchgreifenden Bedenken gegen die materielle Rechtmäßigkeit“ die Rede.

„Aktuelle und schwere Gefahr“ liegt nicht vor

Gegen die Irin laufen aktuell drei Strafverfahren; vorbestraft ist sie nicht. Die Richter erinnern in ihrem Beschluss an die strengen Voraussetzungen, die für Eingriffe in die Freizügigkeit gelten. Es muss laut Gesetz um „eine aktuelle und schwere Gefahr“ gehen, „die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt“. Davon könne hier bislang nicht ausgegangen werden, so die Richter.

Das Landesamt hatte auch mit Deutschlands „Staatsräson“ argumentiert. Dem hält das Gericht entgegen, dass es sich dabei ohne weitere Konkretisierung in erster Linie um eine „außenpolitische Zielvorgabe“ handele. Allein aus einer Beteiligung an Versammlungen zum Nahostkonflikt könne außerdem nicht „auf eine der Staatsräson zuwiderlaufende Gesinnung“ geschlossen werden.