Gescheiterte Wahl ist Akt parteipolitischer Willkür

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Unions-Geschäftsführer Steffen Bilger (CDU) rät den Abgeordneten von CDU und CSU im Bundestag von der Wahl von AfD-Ausschussvorsitzenden ab. Die Partei werde im Bundestag immer radikaler, immer extremer, sagte Bilger im Deutschlandfunk. „Hinzu kommt die Einstufung durch den Bundesverfassungsschutz als extremistisch“, sagte Bilger. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. In diesen Zeiten gebe es eine gravierende Weiterentwicklung der Situation, „so dass wir zum Ergebnis gekommen sind, dass wir unseren Abgeordneten eben nicht empfehlen können, AfD-Politiker zu Ausschussvorsitzenden zu wählen“, sagte Bilger. Für die Mehrzahl der Unionsabgeordneten sei es nicht vorstellbar, dass sie durch AfD-Politiker in Ausschüssen vertreten werden, sagte Bilger. Er verwies aber auf das Recht jedes Abgeordneten, bei der Wahl selbst zu entscheiden.

Die 24 Bundestagsausschüsse dieser Wahlperiode kommen heute zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammen. Dabei werden auch die Vorsitzenden bestimmt. In den Ausschüssen findet die eigentliche gesetzgeberische Arbeit des Parlaments statt. Die AfD als zweitstärkste Fraktion im Bundestag hat den Vorsitz in sechs Ausschüssen zugesprochen bekommen: Haushalt, Finanzen, Innen, Recht, Arbeit/Soziales und Petitionsausschuss. Es ist aber damit zu rechnen, dass in Ausschüssen mit AfD-Vorsitz die anderen Fraktionen auf eine Wahl bestehen und den AfD-Bewerber ablehnen werden. So war dies auch in der vergangenen Wahlperiode gewesen. Die AfD fühlt sich durch dieses Vorgehen benachteiligt.