Prozess gegen Sanjay Shah eingestellt

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Die Hamburger Strafjustiz muss weiter auf ein erstes Strafurteil im Zusammenhang mit Cum-Ex-Aktiengeschäften warten. Der bisher prominenteste Angeklagte am Landgericht Hamburg, der britische Börsenhändler Sanjay Shah, wird sich nicht mehr vor Gericht wegen des Verdachts der Geldwäsche verantworten müssen. Wie seine Verteidiger mitteilten, hat die Strafkammer das Verfahren gegen Shah mit Beschluss vom 21. Mai eingestellt (Az. 608 KLs 1/21).

Der Grund: Schon im Dezember 2024 verurteilte ein dänisches Gericht Shah wegen des Steuerbetrugsfalls mit einem Schaden von rund 1,2 Milliarden Euro zu zwölf Jahren Gefängnis. „Wir haben immer argumentiert, dass das Verfahren in Hamburg angesichts der dänischen Strafverfolgung wegen der zugrunde liegenden Vorwürfe nicht weitgeführt werden kann“, wird Shas deutscher Strafverteidiger Björn Gercke von der Nachrichtenagentur Bloomberg zitiert.

Shah sollte sich in Hamburg verantworten, weil er Gewinne aus Cum-Ex-Deals in Dänemark und Belgien über deutsche Konten bei der Varengold Bank geleitet haben soll. Schon 2023 hatte die Strafjustiz die Verfahren gegen weitere Angeklagte gegen Geldauflagen eingestellt.

Teilerfolg für die Warburg-Bank

Am Donnerstag berichtete Bloomberg, dass das Landgericht Hamburg einer Zivilklage der Privatbank M.M. Warburg in Teilen stattgegeben hat. In dem Prozess forderte die Warburg-Bank rund 291 Millionen Euro von anderen Beteiligten aus Cum-Ex-Geschäften zurück; diese Summe hatte das Bankhaus an den Fiskus zurückgezahlt. Zu den Beklagten zählen neben den Anwälten Hanno Berger und Kai-Uwe Steck auch der britische Aktienhändler Icap.

Laut der Meldung soll Icap 82 Millionen Euro an Warburg zahlen. Der britische Broker verwies darauf, dass es sich um Aktivitäten handele, die Mitarbeiter vor fast 20 Jahren begangen haben. Icap hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.