Der frühere Ost-Beauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), hat nach dem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD für ein Verbotsverfahren gegen die Partei plädiert. „Weil sie so groß geworden ist, werden wir sie mit Bordmitteln nicht klein kriegen“, sagte er bei einer Tagung der Evangelischen Akademie Loccum in Niedersachsen, die am Freitag endete. Zu der Tagung „Im Aufwind – Wie umgehen mit der extremen Rechten in Deutschland?“ trafen sich rund 100 Teilnehmer aus Schule, Politik, Gewerkschaften, Kirchen, Wissenschaft und Presse.
Die AfD sei inzwischen mit zahlreichen Abgeordneten im Bundestag, in Landtagen und Kommunalparlamenten vertreten und bekomme Steuergeld, sagte Wanderwitz. Das nutze sie, um Hass und Hetze zu verbreiten. „Sie wollen das System sprengen“, sagte der Jurist. „Deshalb müssen wir jetzt den Stecker ziehen.“ Der sächsische CDU-Politiker aus dem Erzgebirge erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht 1952 schon einmal eine rechtsextreme Partei verboten hat: die Sozialistische Reichspartei (SRP).
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Dagegen geht die Partei juristisch vor. Die Einstufung ist daher ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über einen entsprechenden Eilantrag entschieden hat.
Wanderwitz ist überzeugt, dass die zunächst getroffene Einstufung der AfD vor Gericht und auch in einem Verbotsverfahren tragfähig sein wird. Die Verfassungsschützer machten „110-prozentige“ Arbeit: „Es übersteigt meine Vorstellungskraft, dass da nicht zumindest ein erheblicher Erfolg erzielt wird“, sagte er bei der Tagung: „Ich glaube, dass es mit den Wählern der AfD etwas macht, wenn die Partei vom Bundesverfassungsgericht die rote Karte gezeigt bekommt.“
Der Rechtsanwalt Wanderwitz war von 2020 bis 2021 Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer. Im November 2024 reichte er gemeinsam mit anderen Initiatoren im Bundestag einen fraktionsübergreifenden Antrag zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ein. Dieser zielte darauf ab, dass der Bundestag ein solches Verfahren einleitet. Er fand jedoch keine Mehrheit im Parlament. Bei der Bundestagswahl 2025 kandidierte Wanderwitz nicht mehr und begründete dies mit zunehmenden Anfeindungen gegen seine Person.